Was gehört zum Sperrmüll?

Es gibt viele Gründe, warum eine Familie den Haushalt auflösen muss. Der häufigste Grund für Haushaltsauflösung ist aber der Wohnungswechsel oder die Renovierung. Sie führen dazu, dass Möbel und Geräte nicht mehr benötigt werden. Alles was im Haushalt übrig bleibt, wird oft als Sperrmüll entsorgt und dazu an die Straße gestellt. Hier können Sie einige Tipps über das Thema Entrümpelung vor dem Umzug lesen.
Zum Sperrmüll gehören große schwere Einrichtungsgegenstände aus dem Haus. Sie passen nicht in die gestatteten Abfallbehälter und können daher nicht in einer Mülltonne entsorgt werden. Sperrmüll muss speziell abtransportiert werden. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
- Alle Müllstücke werden an einem im Voraus festgelegten Termin abgeholt.
- „Sperrmüll auf Abruf“. Man kann den Entsorger für einen bestimmten Tag zu sich bestellen. Der Entsorger nimmt nur Sachen mit, die offiziell als Sperrmüll bezeichnet sind.
Dazu zählen z.B.:
Möbel und Einrichtungsgegenstände:
Schränke, Regale, Tische, Stühle, Betten, Sofas, Lampen, Gardine, Teppiche usw.
Haushaltsgeräte:
TV, Waschmaschinen, Staubsauger, Spülmaschinen, usw.
Gebrauchsgegenstände:
Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.
Nicht abgeholt werden:
Gebäudebestandteile:
Fenster, Türen, Rolläden, Baumaterialien, Waschbecken, Toiletten, Badewannen,
Abfälle aus Gärten:
Zäune, Rasenschnitt
Jegliche Auto- und sonstige Fahrteile
Schadstoffe:
Farb- und Lackgebinde, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, usw.
Hier finden Sie Infos über die zehn häufigst gestellten Fragen bezüglich Sperrmülls:
1. Darf man Sperrmüll ohne Mengenbegrenzung an den Straßenrand stellen?
In Prinzip hat jede Gemeinde ihre eigenen Regelungen. In den meisten Gemeinden aber gibt es Mengenbegrenzung. In Essen z.B. entsorgt man nur „haushaltsübliche Mengen“. In Dortmund – darf man nicht mehr als eine Zimmereinrichtung an den Straßenrand stellen.
Alle Gegenstände müssen transportabel sein, wie Stühle, Tische, Schränke. Teppiche sollte man zusammenrollen, sonst wird nicht entsorgt. Es gibt Gemeinde wie Düsseldorf, die bestimmte Maßangaben fordern:
Die Sachen sollten nicht länger als 2 Meter und breiter als 1,40 Meter, um tragbar zu sein. Dort darf man nicht mehr als 2 m³ Sperrmüll an den Straßenrand stellen.
2. Darf man Sperrmüll 2 Tage vor der Abholung auf die Straße stellen?
Viele Menschen sind davon überzeugt. Das ist aber nicht wahr. Sperrmüll darf man um 6 Uhr morgens aufstellen und zwar zu ebener Erde und zu leicht begehbaren Stellen. Diese Regel gilt überall. Die Uhrzeit ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
In Düsseldorf darf man Sperrmüll ab 20 Uhr am Vorabend des Abholtages aufstellen, in Essen ab 18 Uhr des Vortages. In München darf man am Vorabend den Müll an die Straße stellen.
Man darf aber den Sperrmüll an Sonn- und Feiertagen an die Straße nicht platzieren.
Wer sich nicht dran hält, kann eine empfindliche Strafe erhalten.
3. Man ist für die Schäden, die der an dem Straßenrand stehender Sperrmüll verursachen kann, nicht verantwortlich?

Natürlich muss der Sperrmüll so gelagert werden, dass er keine Verkehrsunfälle verursachen kann. Jeder Hausbesitzer ist für den Müll vor dem Haus bis zur Abholung verantwortlich. In manchen Gemeinden übergeht das Sperrgut noch mit der Abstellung der Sachen in den Besitz der örtlichen Kommune.
Das heißt aber nicht, dass der Hausbesitzer keine Verantwortung auf den gelagerten Müll übernimmt. Wenn der Wind Tischbeine auf der Straße umwirft und dadurch einen Verkehrsunfall verursachen könnte, ist der Hausbesitzer verantwortlich, der sie so platziert hat.
Doch selbst wenn all die Sachen von Sperrmüll-Sammler verstreut werden, übernimmt der Hausbesitzer die Haftung.
4. Sind Tapetenreste, Baumaterialien, Waschbecken, Toiletten, Badewannen auch Sperrmüll?

Die Sperrmüllabfuhr findet häufig alte Farbeimer, Autobatterien, Farb- und Lackgebinde, Zäune. Gebäudebestandteile, Abfälle aus Gärten, jegliche Auto- und sonstige Fahrteile sind Sondermüll und gehören nicht auf dem Sperrmüll.
Sie werden im Prinzip nicht abtransportiert. Tapeten und Teppichreste sind ebenfalls nicht für die Sperrmüll-Abfuhr und dürfen in der Restmülltonne entsorgt werden. Es gilt,aber nicht die Regel:
„Alles, was in die Restmülltonne passt, ist Sperrgut“. Ein zerlegter Schrank, der in die graue Tonne passt, darf da bleiben und entsorgt werden. Gefahrstoffe und Elektroschrott passen ja auch in die gelbe Tonne, dürfen aber nicht dort entsorgt werden.
5. Kann man etwas dazu stellen, wenn der Nachbar Sperrmüll angemeldet hat?
Nein, das darf nicht passieren. Der Sperrmüll muss angemeldet werden und zwar mit Einzelheiten. So kann das Entsorgungsteam einen Plan für den Tag genau erstellen. Müllautos sind nicht unbegrenzt beladbar trotz mächtiger Müllpresse im Heck. Einige Bretter sind ja ok, aber wenn die Rede von dem unbrauchbaren Kühlschrank ist, dann sollte man extra Sperrmüll anmelden.
6. Wie kann mann Sperrmüll anmelden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten dafür. Man muss sich aber vorher darüber informieren lassen. Man kann entweder Online-Formular ausfüllen oder spezielle Postkarten schicken. Bei manchen Gemeinden reicht oft nur einen Anruf.
7. Darf jeder Sperrmüll vom Straßenrand einsammeln?
Man kann oft sehen, dass an dem Straßenrand gestellten Sperrmüll von anderen Personen eingesammelt wird. Neben Sammlern und Bastlern sind noch Trödelhändler zu beobachten, die auf der Suche nach gut erhaltenem Müll sind.
Osteuropäische Gruppen haben sogar den so genannten Sperrmülltourismus entwickelt, bei dem gut erhaltene und brauchbare Sachen eingesammelt werden, um später verwertet oder sogar verkauft zu werden.
Doch fragen sich oft die Menschen, ob man Sperrmüll der an der Straße steht einfach mitnehmen kann. In einigen Regionen ist es in Ordnung wegen dem Mehraufwand, der der Müllabfuhr durch die Müllwühlerei entsteht, Sperrmüll durchgesucht zu werden.
Wenn man für sich etwas Wertvolles entdeckt hat, ist es am besten in Kontakt mit den Hausbesitzern zu kommen, die den Sperrmüll gestellt haben.
8 Sind Elektro-Altgeräten und Elektronikgeräte Sondermüll?

Elektro- und Elektronikgeräte veralten heutzutage sehr schnell und deswegen wachsen auch dauernd. Diese Geräte erhalten große Menge an Schadstoffen wie Schwermetalle, Blei, Cadmium und andere, deswegen sind sie stark umweltbelastend.
Sie dürfen deswegen nicht in den Restmüll, weil hochgiftige Substanzen aus den Geräten in die Umwelt gelangen. Alle elektrischen und elektronischen Altgeräte müssen getrennt gesammelt werden und wenn möglich verwertet.
Bei einigen Entsorgungsbetrieben ist es möglich auch Elektro- und Elektronikgeräte abgegeben zu werden. In manchen Regionen ist die Entsorgung möglich nur über Deponien und Recylcinghöfe.
9. Muss der Müll getrennt aufgestellt werden?
Elektro- und Elektronikgeräte sind in 5 Gruppen unterteilt:
- Haushaltsgroßgeräte
- Kühlgeräte
- Bildschirmgeräte
- Gasentladungslampen
- Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sportgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
10. Ist Sperrmüll überall kostenlos?
Es gibt Gemeinde, wo die Sperrgut-Abholung kostenlos ist, aber in vielen muss man dafür bezahlen. Die Sperrmüll-Gebühren sind auch je nach Gemeinde unterschiedlich.
Sperrmüll -entsorgungsfahrzeuge haben unterschiedliche Größen,können auch Restmüllentsorgungsfahrzeuge dazu genutzt werden?