Umzugskosten von der Steuer absetzen. Zahlt der neue Arbeitgeber die Kosten für Ihren Umzug?

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Jobwechseln

Jobwechsel erweist sich statistisch als der häufigste Grund für einen Umzug. Laut einer Umfrage des Bundesamts für Bau-, Raum- und Stadtforschung zieht fast jeder Dritte aus beruflichen Gründen aus. Für die Betroffenen beginnt ein neues Leben – neue Stadt, neue Wohnung, neuer Freundeskreis. Neben den vielen Vorbereitungen kommen auf die Umziehenden viele Kosten zu. Sie müssen für die Wohnungssuche mehrmals in die neue Stadt fahren, eine Umzugsfirma beauftragen, doppelte Mietkosten zahlen u.a. Das sind viele Ausgaben, die tief in die Tasche greifen. Kann man in solcher Situation die Kosten reduzieren und wie? Muss der neue Arbeitgeber finanzielle Unterstützung anbieten und in welcher Höhe? Das sind die oft gestellten Fragen, wenn es um Jobwechsel geht.

Der häufigste Grund für einen Umzug – Jobwechsel

Die Arbeitgeber müssen nicht ihre Mitarbeiter beim Umzug finanziell unterstützen. Gesetzlich sind sie nicht verpflichtet. Große Unternehmen bieten aber häufig finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse an. Manche Unternehmen haben Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen abgeschlossen. Auf diese Weise können die Arbeitnehmer billiger umziehen odar sogar die Umzugskosten überhaupt sparen.

Es gibt Unternehmen, die auch bei der Wohnungssuche helfen. Sie übernehmen beziehungsweise  die Kosten für einen Makler. Es gibt Variante, bei denen der Arbeitgeber die Kosten für ein Hotelzimmer für die Zeit der Wohnungssuche trägt oder zahlt einen Teil der Mietkosten. Besonders großzügige Arbeitgeber übernehmen die Mietkosten in dem ersten Arbeitsjahr, was aber allerdings eher die Ausnahme von der Regel ist. Manche große Firmen zahlen ihren Bewerbern ein Zuschuss in Höhe von 1000 EUR, damit die Umziehnden Geld für Ihren Umzug sparen können.

Umzugskostenzuschüsse müssen verhandelt werden.

Arbeitswechsel

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie noch im Bewerbungsgespräch danach fragen, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber beim Umzug irgendwie unterstützt werden. In den meisten Fällen ist das eine Verhandlungssache. Zögern Sie nicht Ihren künftigen Arbeitgeber darüber anzusprechen und danach zu fragen.

Wenn Sie als Fach- und Führungskraft angestellt werden, haben Sie größere Chancen finanzielle Unterstützung zu bekommen, da der Arbeitgeber ohnehin in Sie mehr Gehalt investieren möchte. Ihre Aufgabe ist nur Fragen danach zu stellen.

Wenn Sie aber als Berufseinsteiger und Auszubildenden angestellt werden, haben Sie es schwerer, Umzugskostenzuschüsse zu bekommen, da Sie noch nicht Ihre Fähigkeiten bewiesen haben. In diesem Fall zeigen sich die meisten Unternehmen bei den Umzugskosten weniger verhandlungsbereit.

Natürlich müssen Sie auf  keinen Fall zögern, danach zu fragen. Jeder Arbeitgeber ist sich bewusst, dass man bei einem Umzug viel zu erledigen hat und kann sich nicht auf die neue Arbeit konzentrieren. Wenn aber eine Umzugsfirma den Umzug organisiert, dann ist man frei von vielen Problemen und Aufgaben. Als Folge daraus kann natürlich die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer steigern.

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Wenn Sie aus Job-Gründen umziehen, können Sie bestimmte Umzugskosten von der Steuer absetzen. Diese Kosten zählen zu den Werbungskosten. Zuerst müssen Sie aber genau wissen, wann ein Umzug beruflich bedingt ist.

Berufliche Gründe für einen Umzug:

  • Wenn Sie nach Ihrem Studium oder Ausbildung Ihre erste Arbeit bekommen.
  • Wenn Sie aus Job-Gründen in einer anderen Stadt umziehen müssen.
  • Wenn Sie durch den Umzug die Zeit zum Arbeitsplatz erheblich verkürzen. Wenn der Wohnungswechsel in der gleichen Stadt ist, muss die Verkürzung des Weges um mindestens eine Stunde sein.
  • Sie müssen  aus betrieblichen Interessen des Arbeitgebers umziehen. (Räumung oder Bezug von Dienstwohnungen, um die Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers zu gewährleisten).

Wie schon gesagt, gehören Ausgaben rund um den Job, zu den sogenannten Werbungskosten. Die Umzugskosten werden in zwei Gruppen eingeteilt – Allgemeine Umzugskosten, Sonstige Umzugskosten.

Zu den Allgemeinen Umzugskosten zählen:

  •  Die Kosten für die Fahrten zur Wohnungssuche und Besichtigung der neuen Wohnung
  •  Die Kosten für die erste Fahrt zur neuen Wohnung
  •  Die Kosten für einen Umzug, der von einer professionellen Umzugsfirma durchgeführt wird. (Verpackungs-, Trage- und Transportdienstleistungen)
  •  Die Kosten für den Makler, der die alte Wohnung weitervermittelt.
  •  Die Kosten für die Miete der bisherigen Wohnung, die Sie zusammen mit der Miete für die neue Wohnung zahlen.

Die allgemeinen Kosten können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen. Beachten Sie: Sie müssen auf jeden Fall alle Quittungen und Rechnungen sammeln. Berechnen Sie die gesamten Kosten und geben Sie sie in Ihrer Steuererklärung an.

Umzug-aus-beruflichen-Gründen

Zu den Sonstigen Umzugskosten zählen:

  •  Telefonanschluss
  •  Gebühr für Kennzeichnung von Fahrzeuge für Kraftfahrzeuge
  •  Gebühr für das Ummelden bei der Gemeinde und das Ändern des Personalausweises
  •  Trinkgelder für das Umzugspersonal

Sonstige Kosten können Sie ohne Quittungen oder Rechnungen vorlegen. Nutzen Sie die Umzugskostenpauschale. In diesem Jahr liegt die Pauschale bei 715 EUR für Unverheiratete. Für Verheiratete liegt die Pauschale bei 1.429 EUR.

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umziehen mussten, erhöht sich die Umzugskostenpauschale um 50 %. Wenn Sie ledig sind, werden Sie 1.072, 50 EUR statt 715 EUR bekommen.

 Die Umzugskostenpauschale für Verwitwete, Geschiedene und Alleinerziehende

Die Umzugskostenpauschale dürfen nicht nur Verheiratete nutzen. Waren Sie verheiratet und jetzt geschieden oder verwitwet, dürfen Sie einen Anspruch auf die Umzugskostenpauschale haben. Alleinerziehende mit Kind dürfen auch die Umzugskostenpauschale für Verheiratete nutzen.

 Steuerbonus bekommen auch ohne beruflichen Grund

Ziehen Sie in die Wohnung Ihres Partners um oder aus einem anderen privaten Grund,

können Sie die Kosten für eine Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.  20 % der Kosten von höchstens 20.000 Euro werden anerkannt. Der maximale Steuerabzug kann maximal 4.000 EUR sein. Beachten Sie: Sie müssen auf jeden Fall eine Rechnung von der Umzugsfirma vorlegen können und das Geld müssen Sie auf ein Bankkonto überweisen. Das Finanzamt erkennt keine Bahrzahlungen an. Wenn Sie einen Umzugswag, den Sie selbst gefahren habenen, für Ihren Umzug gemietet haben, können Sie diese Kosten von der Steuer nicht absetzen, weil es in diesem Fall um keine Dienstleistungen geht.