Umzug mit Freunden oder Umzugsfirma – Wer haftet für Schäden?

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Bei einem Umzug erlebt man viele stressige Situationen, auf die man schnell reagieren sollte. Ein Umzugsunternehmen kann Ihnen viel Arbeit abnehmen, geht aber auch ins Geld.

Was sollte man am besten auswählen – Umzug auf eigene Regie oder Umzug mit Umzugsunternehmen. Oft fällt es den Wohnungswechslern schwer, die richtige Entscheidung zu treffen.

Man unterschätzt oft die Situation und vertraut sich oft auf Freunde und Bekannte für den bevorstehenden Umzug. Auf diese Weise kann man Geld sparen, aber wenn es um die Haftung geht, ist diese Variante nicht die beste.

Überlegen Sie gut im Voraus, wer haftet, wenn am Umzugstag etwas zu Bruch geht.

Was kann man tun, um solche unangenehme Ereignisse zu reduzieren? Eine Versicherung ist in diesem Fall angemessen.

Dieser Artikel möchte Ihnen mehr zweckdienliche Informationen zum Thema Haftung beibringen. So werden Sie schneller die Entscheidung treffen, ob Sie selbst gegen den finanziellen Schaden eine Versicherung abschließen, oder Sie beauftragen besser eine Umzugsfirma, die in Haftung steht.

 Umzug mit einer Umzugsfirma

Viele sind die Vorteile für einen Umzug mit Umzugsunternehmen:

  •  Fachkundige Spezialisten können nach eine Hausbesichtigung den Umfang des Umzugs besser einschätzen
  •  Sie stellen einen für Ihre Habseligkeiten am besten geeigneten Umzugswagen zur Verfügung.
  • Ein Umzugsunternehmen kann Ihnen nützliche Tipps und Tricks rund das Thema Verpackung weitergeben.
  •  Mit Hilfe von einem Umzugsunternehmen sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Nerven, denn die Vorbereitung für einen Umzug bedeutet viel Arbeit und Anstrengung.
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 Manchmal lohnt sich, einer Umzugsfirma die gesamte Organisation von Leuten, Fahrzeugen und Kartons zu überlassen. So investieren Sie in Ihre Freizeit und Sie können Ihrer Familie und Kindern mehr Zeit widmen. Wenn man gut überlegt, erscheint der Preis für eine fachkundige Umzugshilfe oft gar nicht mehr so hoch.

Mitarbeiter einer Umzugsfirma verfügen über berufliche Kenntnisse und wissen viel mehr als jeder Umzugswechsler wie man mit zerbrechlichen und sensiblen Gütern umgehen muss.

Das heißt natürlich nicht, dass man auf diese Weise jedes Risiko von unerwünschten Schäden vermeiden kann, verringern aber deren Wahrscheinlichkeit.

Beim Schadensfall haftet die Umzugsfirma dafür. Das kann man bei der Vertragsgestaltung regeln. Vernachlässigen Sie nicht diesen wesentlichen Vertragspunkt. Vertrauen Sie sich nicht nur auf mündliche Versprechungen. Alles muss schriftlich im Vertrag stehen.

 Ein Tipp: Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Vertragsbedingungen.

Lesen Sie vorsichtig ein Angebot, da noch dort muss es klar werden, ob ein Unternehmen eine eigene Frachtführer-, Betriebs- oder Transport-Haftpflichtversicherung anbietet.

Umzugsunternehmen, die über große Umzugserfahrung verfügen, erklären die nötigen Informationen deutlich und in schriftlicher Form. In der vorläufigen Dokumentation sollte die Mindestabdeckung angegeben sein. So werden Sie noch im Voraus informiert werden, ob den Wert Ihrer Habseligkeiten komplett abgedeckt wird. Man muss nicht negativ sein und an eine komplette Verunglückung des Hausrats denken. Das ist aber nicht völlig ausgeschlossen. Deshalb überlegen Sie die Vertragsbedingungen im Detail und wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht zu fragen.

Besitzen Sie kostbares Umzugsgut wie Goldschmuck oder Uhren-Sammlung, müssen Sie wissen, dass die Mindestabdeckung, den Wert der Sachen nicht abdecken kann. In diesem Fall, sollten Sie selbst eine Zusatzversicherung abschließen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen der Haftbarkeit richtig verstanden haben. Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten: Sie erledigen selbst die Verpackung der Habseligkeiten. In diesem Fall haften Sie selbst für Schäden.

Wenn Sie für den Umzug eine Firma engagieren, haftet sie für eventuelle Schäden. Eine Umzugsfirma packt die Sachen fachgerecht und die Umzugshelfer wissen genau, wie sie Gegenstände vor Bruch schützen können. Die Haftung ist also nur dann gültig, wenn die Firma selbst verpackt und eingeladen hat. Alles dass muss im Vertrag schriftlich erwähnt werden, damit man im Schadensfall weiß, wie man in solcher Situation reagieren muss.

Um einen Schaden ohne Diskussionen ersetzt zu bekommen, muss man folgende Maßnahmen berücksichtigen:

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

  • Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
  • Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
  •  Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
  • Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.
  •  Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

Umzug in eigener Regie

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Wenn Sie selbst Ihren Umzug organisieren, sollten Sie das Fahrzeug, das Sie gemietet haben, rundum absichern. Noch vor dem Mietbeginn, fragen Sie, ob es eine Zusatzversicherung nötig ist. Eine zusätzliche Insassenversicherung lohnt sich nicht, da die Helfer automatisch versichert sind, wenn sie bei einem versicherungspflichtigen Unternehmen acht Wochenstunden arbeiten.

Freiwillige Helfer haften nicht für Schäden. Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein.

Wertvolle Gegenstände vorab selbst transportieren

Es empfiehlt sich, wertvolle Gegenstände selbst zu transportieren, um Streitigkeiten mit Freunden im Schadensfall  zu vermeiden. Sehr wertvolle oder empfindliche Sachen wie Schmuck, Computer, Fernseher können Sie besser selbst befördern.

Es ist sinnvoll, die Helfer sich bei ihrer Haftpflichtversicherung zu informieren, ob sie Schäden aus Freundschaftsdiensten abdeckt. Einige Versicherungen bieten Schutz an.

Wer haftet, wenn Helfer oder Freunde sich beim Umzug verletzen?

Wenn beim Umzug sich Ihr Freund verletzt, ist das sein Risiko. Auch, wenn er dadurch schwere nachhaltige Verletzungen zugezogen hat. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht die Behandlung ab.

Wenn aber der Umziehende an dem Unfall schuld ist, kann auch er in Anspruch genommen werden.

Für Profi-Helfer ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.