
Ein Überseeumzug ist immer auch ein Risiko für das eigene oder fremde Eigentum. In diesem Zusammenhang stellt sich man oft viele Fragen rund um das Thema Haftung. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen mehr Klarheit in diesen Bereich bringen, damit Sie Ihren Umzug möglichst komfortabel und sorglos gestalten können.
Umzug mit Umzugsunternehmen
Wichtige Informationen zur Haftung
Wenn Sie für Ihren Umzug ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten, müssen Sie folgende Informationen in Betracht ziehen:
Das Umzugsunternehmen haftet bei der Vermittlung und Durchführung weltweiter Umzüge von Privatpersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß seinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang. Bei nationalen und internationalen Umzügen in der EU-Region beträgt die Haftung 620 Euro pro Kubikmeter.
Es wird nur der Zeitwert der beschädigten Möbel oder Gegenstände ersetzt. Der Neuwert wird in diesem Fall nicht betrachtet.
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen für Ihren Überseeumzug, dann haftet die Firma gemäß den Haftungsbedingungen der eingesetzten Frachtführer.
Erweiterte Haftung
Sie können eine Erhöhung der Grundhaftung gegen eine Gebühr abschließen. Die Gebühr beträgt 0,4 % des Zusatzwertes. Beachten Sie: Die erweiterte Haftung gilt nur für den Fall, dass die gesamte Lieferung beschädigt wird oder verloren geht. Wenn nur ein Möbelstück beschädigt wird, ist dann nur die Grundhaftung wirksam.
Wo endet die Haftung
Lesen Sie vorsichtig die AGB der Umzugsfirma, da dort oft sehr wichtige Informationen stecken.
Die Haftung bei Überseetransporte endet oft mit der Übergabe der Lieferung an eine Fluglinie oder eine Reederei und das steht im Kleingedruckten, aber man liest das oft nicht.
Oft passiert, dass bereits der Transport zum Hafen durch die Reederei erfolgt und die Haftung der Umzugsfirma endet damit.
Nachweispflicht

Ein Umzugsunternehmen haftet für den verursachten Schaden nur bei einem eindeutigen Nachweis. Leider in der Umzugsbranche benutzen die Umzugshelfer oft die Gelegenheit die Kunden in die Fallstricke ihrer Tricks zu verweben. Wenn Ihr Hab und Gut z.B., das beim Transport durch ein Schlagloch auf der Straße beschädigt wird, wird nicht vom Unternehmen entschädigt, da es keinen eindeutigen Nachweis gibt.
Transportversicherung für Ihren Auslandsumzug
Um Haftung-Fallstricke zu vermeiden, könnten Sie eine Transportversicherung abschließen. So minimieren Sie die Risiken bei einem Überseeumzug. Eine Transportversicherung können Sie mit dem entsprechenden Umzugsunternehmen abschließen oder Sie können sich für einen unabhängigen Versicherungsanbieter entscheiden.
Wofür brauche ich eine Transportversicherung?
Bei der Transportversicherung können Sie sich für den Neuwert oder den Zeitwert der zu versichernden Gegenstände entscheiden. Trotzdem können Sie nicht alle Transportgüter zum Neuwert versichern. Dazu gehören folgende Transportgüter: Autos, Motorräder aber auch Schiffe. Sie unterliegen generell dem Zeitwert. Lesen Sie vorsichtig die Versicherungsbedingungen, da oft Schäden am Lack oder auch kleinere Dellen ausgeschlossen sind.
Die Kosten für die Transportversicherung sind von den individuellen Anforderungen des Kunden abhängig.
Ein Versicherungsanbieter haftet für den verursachten Schaden auch bei keinem eindeutigen Nachweis.
Die Transportversicherung gilt nicht für: Geld, Wertpapier, Edelmetalle oder Schmuck.
Speditionshaftung und Transportversicherung decken nicht folgende Schäden ab:
- Alle Schäden, die durch die Beschaffenheit des Materials bedingt sind;
- Funktionsstörungen bei elektrischen Geräten;
- Wenn Sie selbst Ihr gesamtes Hab und Gut verpacken, bleibt die Haftung untersagt. In diesem Fall lohnt sich keine Transportversicherung.
Zusammenfassung
Es wird empfohlen, eine vollwertige Transportversicherung abgeschlossen zu werden. Sie sind dabei nicht verpflichtet, solche bei Ihrem Umzugsuntrnehmen abzuschließen. Sie können das bei einer Versicherungsanbieter Ihrer Wahl erledigen lassen.
Die Wertlisten sind ganz wichtig. Beschreiben Sie jeden Gegenstand ausführlich, damit die lückenhaften Informationen bei eventuellen Schadensfällen nicht zu Problemen führen. Es ist ratsam die Sachen zu fotografieren (benutzen Sie die Datumfunktion). So haben Sie einen schnellen und sicheren Nachweis im Schadensfall.
Beachten Sie: Wenn Sie selbst Ihr Hab und Gut verpacken, bleibt die Haftung untersagt.