Was muss man nach dem Umzug erledigen

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Ein Umzug ist bestimmt eine große Herausforderung. Erst wenn man in der neuen Wohnung ankommt, fühlt man sich erleichtert über die Möglichkeit, neue Ordnung zu schaffen. Endlich sind alle Kartons und Möbel transportiert, alle Punkte der Umzugscheckliste erfolgreich erfüllt und Sie denken nur an die schönen Tagen in der neuen Wohnung, die vor Ihnen stehen.

Die Euphorie ist immer noch groß, doch man muss schnell wieder in der Realität kommen und wichtige Aufgaben erledigen. Mit diesem Beitrag versuchen wir auf wichtige Punkte hinzuweisen, die unbedingt nach dem Umzug organisiert werden müssen.

Alle Punkte werden wie eine Checkliste strukturiert, so dass Sie schnell die erledigten Aufgaben markieren können. So kommen Sie viel schneller zu dem Moment, das neue Leben zu genießen.

Alte Wohnung richtig verlassen

Wohnungsübergabe:

Notwendige Renovierungsarbeiten

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter über die zu leistenden Renovierungsarbeiten in Streit geraten. Es sei denn, dass im Mietvertrag Schönheitsreparaturklauseln existieren. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie Rechtsberater konsultieren. Auf diese Weise wissen Sie dann genau, ob und in welcher Form Sie Schönheitsreparatur durchführen sollten.

Schäden in der Wohnung

Sind grobe Schäden in der Wohnung zu finden, muss man natürlich etwas unternehmen. Jeder Vermieter hat das Recht bei der Wohnungsübergabe seine Wohnung im ursprünglichen Zustand zu bekommen.

Es ist natürlich möglich eine Entschädigung in Form einer Ausgleichzahlung gemacht zu werden. Beachten Sie, dass Sie sollten nicht der Neuwert des Möbels bezahlen, sondern den Kaufpreis.

Bei der Wohnungsübergabe, kann der Vermieter verlangen, die von ihnen gemachte Einbauküche wieder demontiert zu werden. Das gleiche gilt auch für Wanddurchbrüche oder Vertäfelungen.

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Erstellen Sie zusammen mit Ihrem Vermieter das Wohnungsübergabe-Protokoll, indem sie jedes Zimmer der Wohnung einzeln durchgehen.

Übergabeprotokoll

Am besten wäre es, wenn Mieter und Vermieter zusammen ein Übergabeprotokoll erstellen. Haben Sie ein Wohnungsübergabe-Protokoll vor sich, steht der Zustand der Wohnung schwarz auf weiß und Sie haben reale Dokumentation, die bei einem eventuellen Streit vor dem Gericht überreicht werden kann.

Erstellen Sie zusammen mit Ihrem Vermieter das Wohnungsübergabe-Protokoll, indem sie jedes Zimmer der Wohnung einzeln durchgehen. Sind in einem Raum keine Schäden oder Mängel vorhanden, verzeichnen Sie das ebenfalls im Protokoll.

Vergessen Sie nicht die Zählerstände von Gas, Strom und Wasser im Wohnungsübergabe-Protokoll schriftlich zu berichten.

Die Anzahl der Schlüssel sollten Sie auch im Wohnungsübergabeprotokoll beschreiben.

Wenn ihr bereits alle Räume beschrieben habt, solltet Ihr beiden das Protokoll unterschreiben.

Die ganze Prozedur dauert eine gewisse Zeit, ist aber notwendig, wenn Sie jedoch das Risiko mindern möchten, noch Wochen nach der Wohnungsübergabe mit Mängeln konfrontiert zu werden.

Ummelden bei Behörden

Adressänderung beim Einwohnermeldeamt

Beachten Sie: Nach dem Umzug haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um sich beim neuen Einwohnermeldeamt anzumelden. Für diese Prozedur benötigen Sie Ihren Personalausweis und Ihren neuen Mietvertrag und eine schriftliche Bescheinigung des Vermieters, die festlegt, dass Sie dort wohnen.

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Die Bestätigung des Vermieters muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Vermieters

  • Einzugsdatum

  • Adresse der Wohnung

  • Namen der meldepflichtigen Personen

Achtung: Halten Sie sich an die Fristen, denn seit 2015 gibt es eine Strafe von bis zu 1000 Eur. Noch strenger werden Personen bestraft, die eine Bestätigung mit falschen Angaben vorlegen. In diesem Fall beträgt die Summe etwa 50.000 Eur.

Beim Finanzamt ummelden:

Ziehen Sie in der gleichen Stadt um, brauchen Sie nicht Ihr Finanzamt über die neue Adresse informieren, denn es erfährt es zusammen mit der Steuererklärung. Ist aber Ihren Umzug weit entfernt, sollten Sie unbedingt Ihr altes Finanzamt darüber informieren.

Auto ummelden:

Ihr Auto ummelden können Sie auch online. Doch für die neuen Nummernschilder sollten Sie zur KFZ-Zulassungsstelle fahren.

Ummeldung bei Banken und Sparkassen

Je nach Bank sind auch die Service. Deswegen informieren Sie sich im Voraus über Ihre Möglichkeiten bei einem Umzug.

Ummeldung bei der Post

Die Deutsche Post bietet die so genannten Nachsendeservice. Mit dieser Dienstleistung werden Briefe und Pakete ein halbes oder ein ganzes Jahr an die neue Adresse weitergeleitet.

Ummeldung Telefon und Internet

Interessieren Sie sich rechtzeitig über die Telefon- und Internet -Möglichkeiten an Ihrer neuen Adresse. Es besteht die Möglichkeit die alte Telefonnummer beizubehalten. Das können Sie rechtzeitig mit Ihren bisherigen Anbieter besprechen.

Man hat viel zu erledigen – auch noch nach dem eigentlichen Umzug. Gehen Sie möglichst strukturiert einen Schritt nach dem anderen und Sie werden sich bald entspannt in Ihrer neuen Bleibe fühlen können…