Was bedeutet sie für Mieter
Das Bundesjustizministerium hat einen ambitionierten Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse fertiggestellt.
Was bedeutet das für Mieter? Für welche Städte und Regionen gilt das Gesetz. Finden sie jetzt leichter Wohnungen?
Gibt es diese Regelung eine Wirkung für die Makler? Hier können Sie die wichtigsten Fragen und Antworten über dieses Thema lesen:
1. Können Mieter jetzt leichter eine Wohnung finden?
Auf jeden Fall hängt das von Wohnungsangebote ab und sie werden ja nicht größer. Wer zum Beispiel nach München zieht und über geringe Einkommen verfügt, vermeidet bisher Wohnungen mit Maklergebühr.
Infolgedessen bleiben für viele wenige Angebote. Das ändert sich mit der Einführung der Mietpreisbremse. Es werden mehr preiswerte Wohnungen geben, dazu aber natürlich mehr Interessenten.
2. Werden auch die Mieten sinken?
Bis jetzt bestimmen die Vermieter bei Neuvermietungen den Preis selbst. Die Preise der Wohnungen in den besseren Stadtteilen erreichen Rekordhöhe, die mit der neuen Regelung begrenzt werden sollen. Höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete dürfen zukünftig Wohnungsbesitzer anfordern.
3. “Ortsübliche Vergleichsmiete“ – Was bedeutet das?
Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ bestimmt man fast immer durch einen Mietspiegel. Es geht nicht um einen festen Wert, sondern um eine Preisspanne. Man errechnet aus dieser Preisspanne der Durchschnittsmietwert und entwickelt so die Vergleichsmiete.
Das Scheinproblem: Die Qualität der Mietleistungen unterscheidet sich von Stadt zu Stadt und das kann zum Streit führen. Deswegen bekommt künftig die Erstellung von Mietspiegeln eine größere rechtliche und ökonomische Bedeutung.
4. Wird das Gesetz für die Mietpreisbremse überall gelten?
Die Regelung wird nicht überall gültig sein, sondern nur in Regionen, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind. Laut dem Gesetz können die Regierungen der Bundesländer, Gebiete ausweisen, in denen die Mietpreisbremse in Kraft treten kann.
Die Situation in Groß- und Unistädten ist zurzeit besonders angespannt. Bei Wiedervermietung stiegen die Preise in den Städten wie München, Berlin und Frankfurt um 20 %.
5. Was wird mit den Maklern passieren?
Große Immobiliengesellschaften würden eventuell eigenes Personal beauftragen, anstatt Maklerbüros zu berücksichtigen.
6. Weniger Geld für Vermieter?
Laut Konzept werden den Vermietern schätzungsweise 283 Millionen Euro jährlich entgehen. Die statistischen Angaben zum Mietmarkt zeigen, dass Vermieter zusätzliche Kosten von rund 219 Millionen Euro im Jahr haben, um Makler zu bezahlen oder selbst nach einem Mieter zu suchen.
7. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Bis Ende April wird den Gesetzentwurf zur Abstimmung in die anderen Ministerien versandt. Das Kabinett wird über das Projekt erst im Sommer entscheiden. Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten.