
Gute Planung ist das Wichtigste beim Umzug. Nutzen Sie Ihre Zeit, um alles möglichst gut zu organisieren. Was anfangs leicht scheint, erweist sich am Ende oft als schwierig. In diesem Beitrag können Sie nützliche Tipps rund um das Thema Umzug finden.
Wir informieren Ihnen über wichtige Adressänderungen und anstehende Behördengänge.
Fahrzeug
Sie ziehen um und möchten Ihr Auto ummelden. Informieren Sie sich, welche Dokumente Sie benötigen, bei der zuständigen Behörde. Als erstes müssen Sie Autopapieren bei der zuständigen Zulassungsstelle vorzeigen: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung eins und zwei, Personalausweis und Versicherungsnachweis. Wenn alle Dokumente komplett sind, können Sie Ihr Auto innerhalb kürzester Zeit ummelden. Die Ummeldung dauert nur einige Minuten. Kommen Sie Ihrer Pflicht innerhalb von sechs Monaten nicht nach, müssen Sie Bußgeld bezahlen.
Wenn SIe innerhalb desselben Bundeslandes umziehen, müssen Sie Ihr Auto nicht ummelden.
Wenn Sie als Firma Ihr Fahrzeug ummelden möchten, brauchen Sie folgende Unterlagen: Auszug aus dem Handelsregister und der Anmeldeschein Ihres Gewerbes.
Bank wechseln oder Ihrer Bank treu bleiben
Sie ziehen um, möchten aber Ihre Bank nicht wechseln. Dann müssen Sie nach dem Umzug bei der neuen Filiale Ihrer Bank ummelden. Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihre bisherige Filiale darüber informieren. Erkundigen Sie sich, ob Sie die Ummeldung online erledigen können. Über die Website Ihrer Bank können Sie das vielleicht schneller und einfacher machen.
Wenn Sie aber Ihre Bank wechseln möchten, müssen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte rechtzeitig kündigen. Vergessen Sie nicht Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. Setzen Sie die entsprechenden Stellen über Ihre neue Adresse in Kenntnis. Kündigen Sie Daueraufträge für Ihre alte Wohnung spätestens zum Übergabetermin.
Deutsche Post
Was passiert, wenn Sie an Ihre alte Adresse Postsendungen erwarten? Damit alle Postsendungen nicht verloren gehen und zu Ihrer neuen Anschrift gesendet werden, müssen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. So werden Sie 6, 12 oder 24 Monate lang nach Ihrem Umzug Postsendungen von Ihrer alten Adresse bekommen. Sie können in jeder Filiale der Deutschen Post den Nachsendeauftrag erteilen. Das können Sie auch direkt online erledigen. Erteilen Sie den Nachsendeauftrag spätestens 5 Werktage vor Ihrem Umzug. Es ist wichtig zu wissen, dass Express-Sendungen und Pressepost nicht nachgesendet werden.
Bürgeramt

Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie bei dem neuen Einwohnermeldeamt anmelden. Je nach Bundesland ist die Frist bis zu 14 Tagen nach dem Umzug. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die gleich von dem Beamten geändert werden. Das Anmeldeformular können Sie auch online herunterladen. Oft werden den neuen Bürgern auch eine Willkommensmappe mit wichtigen Informationen über die Stadt eingereicht.
Stromanbieter
Die Umziehenden stellen oft die Frage, ob sie verpflichtet sind, Ihren Stromvertrag „mitzunehmen“. Wenn Sie aus dem Grundversorger Strom beziehen, können Sie zwei Wochen vor dem Umzug kündigen. Wenn Sie aus dem alternativen Versorger Strom beziehen, ist es wichtig die AGB des Anbieters sorgfälltig zu lesen.
Wenn Sie Ihren alten Stromversorger behalten möchten, müssen Sie ihn mindestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug darüber informieren. Stellen Sie sicher, dass sich Ihre neue Wohnung im Liefergebiet des Versorgers befindet.
Sie können auch der Stromanbieter wechseln nur wenn Sie keine Verpflichtungen aus anderen Verträgen haben. Die Periode der neuen Belieferung ist drei bis sechs Wochen.
Es ist ganz wichtig, dass Sie am Umzugstag den Zählerstand aufschreiben und den Versorger darüber zu informieren. Das ist entscheidend für die Schlussrechnung.
Finanzamt
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt umziehen, müssen Sie Ihr Finanzamt über Ihre neue Adresse nicht informieren, da das Amt sie mit der nächsten Steuererklärung erfahren kann. Erfolgt ein Umzug in eine andere Stadt, sollten Sie Ihr neues Finanzamt schriftlich in Kenntnis setzen.
Kündigung des alten Mietvertrags

Bitte beachten Sie: Sie müssen rechtzeitig Ihren alten Mietvertrag kündigen. Damit der Monat noch zur Kündigungsfrist gezählt wird, müssen Sie den Vermieter über die Kündigung noch am dritten Werktag eines Monats schriftlich informieren.
Es ist ratsam noch vor dem Umzugspalnung den Mietvertrag durchzulesen, da es manchmal auch andere Vereinbarungen gibt. Bei befristeten Mietverträgen z.B. kann man den Vertrag nur unter bestimmten Umständen kündigen.
Wohnungsübergabetermin
Sprechen Sie mit Ihrem alten Vermieter den Termin für die Wohnungsrückgabe ab. Erstellen Sie einen Übergabeprotokoll. Das Protokoll enthällt ganz wichtige Informationen – der Zustand der Wohnung und die übergebenen Gegenstände, die Zählerstände für Strom, gegebenenfalls für Gas und Wasser.
Müll
Melden Sie sich einen Monat vor dem Umzug an die Abfallentsorgung an. Abfallbehälter für Restabfall und Bioabfälle bekommt man nach einer Anmeldung an die Abfallentsorgung.
Bei einem Umzug dürfen Sie nicht die Abfallbehällter mitnehmen, da sie elektronisch codiert sind. Gehören die Behälter zu Ihnen, müssen Sie sie abmelden und dann wieder anmelden.
Umzugversicherung
Informieren Sie sich rechtzeitig über eine Umzugsversicherung. Wenn Sie für Ihren Umzug eine Umzugsfirma beauftragen, haftet diese im Schadensfall mindestens zu einer Höhe von 620 Euro pro m³.
Haben Sie noch weitere Vorschläge? Teilen Sie uns Ihre Umzugserfahrungen mit. Wir erwarten Ihre Tipps und wir hoffen, dass unsere Ihnen bei Ihrer Vorbereitung für den bevorstehenden Umzug geholfen haben.