
Sie haben eine neue Wohnung gekauft oder ziehen in eine andere Stadt. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie einen Umzug organisieren müssen. Wer sich darauf entscheidet, den Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen zu lassen, muss genau informiert sein, wer bei Schäden haften muss und worauf bei einem Umzug zu achten ist.
Wenn Sie eine Umzugsfirma beauftragen
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, muss es für die Schäden, die in seinem Dienstbereich liegen, haften. Während des ganzen Verlaufs des Umzugs, vom Einpacken der Kartons bis zur Ablieferung, müssen die Möbelträger die Haftung übernehmen. Haustiere und Pflanzen sowie Wertgegenstände werden nicht in der Bestimmungen für die Haftung der Umzugsfirma miteinbezogen.
Zu den Wertgegenständen zählen Sparbücher, Kreditkarten, aber auch Juwelen und Schmuck, Silber, Gold sowie wertvolle Münzen- oder Briefmarkensammlungen, Antiquitäten und Kunstwerke, aber auch Urkunden jeglicher Art. Elektrogeräte können auch dazu gehören. Es ist ganz wichtig, dass Sie selbst die Wertgegenstände transportieren. Wenn sie viel sind und wenn der Wert der Wertgegenstände einen bestimmten Betrag übersteigt, ist es nicht so einfach sie mitzunehmen. Sie können sie in einem Tresor oder Schließfach einer Bank zwischenlagern. Leichtzerbrechliche Gegenstände, die z.B. aus Glas beschaffen sind, oder Möbel, die etwa durch Rost oder Bruchstellen bereits beschädigt sind, fallen auch unter dieser Regelung.
Wofür haftet die Umzugsfirma

Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, ist dieses auf jeden Fall versichert. Jedes Umzugsunternehmen ist dazu verpflichtet. Laut § 451HGB werden die Schäden für Möbel und andere Gegenstände bis zu 620 EUR pro Kubikmeter ersetzt. Werden Möbel von den Mitarbeitern der Spedition zerkratzt oder die Umzugsmänner lassen z.B. eine Kiste mit Geschirr fallen, müssen die Schäden ersetzt werden. Normalerweise reicht diese Summe, falls Schäden entstehen. Bei einem LKW mit einer Kapazität von rund 40 Kubikmetern bekommt der Kunde bis zu 24.800 EUR. Überschreitet das Umzugsunternehmen die Lieferfrist, haftet es mit dem dreifachen Betrag der Fracht.
Es kann passieren, dass der Wert eines Möbelstückes für Sie viel wertvoller ist, als für den Auftragnehmer, da es z.B. um ein Erbstück oder ein besonderes Geschenk geht. Der Zeitwert des Möbelstücks ist in diesem Fall von Bedeutung. Am besten melden Sie der Spedition die für Sie besonders wertvollen Dinge. Es ist ja möglich, dass Sie einzelne Objekte versichern lassen. Sie können auch die Versicherung bestimmen. Das kann nicht gerade billig sein. Es bietet sich an, dass Sie Expertise für Ihre Kunstgegenständen erstellen lassen, um den Wert einer Sache belegen zu können.
Möbelspediteur haftet nicht in jedem Fall
Der Möbelspediteur haftet nicht für Transportgüter, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist durch ein so genanntes unabwendbares Ereignis entsteht. Ein unabwendbares Ereignis ist dieses, das auch der Spediteur bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
Transportversicherung erhöht Sicherheit

Beachten Sie: Möbelspediteur haftet nur für Sachen, die von seinen Möbelpacker verpackt wurden. Das wird häufig übersehen und wenn ein Streit um ein zu Bruch gegangenes Umzugsgut entsteht, wird das oft als Bedingung genannt. Wenn Sie selbst das Geschirr aus Glas eingepackt haben, werden Sie schwer den Möbelspediteur zur Verantwortung bringen. Seine Argumente wären, dass das Geschirr nicht richtig verpackt gewesen sei. Eine Transportversicherung kann Ihnen diesen möglichen Ärger sparen, denn diese Versicherung deckt auch Schäden ab, die nicht von Möbelspediteur reguliert werden. Transportversicherung können Sie über die Umzugsfirma oder direkt bei einer Versicherung abschließen. Die Summe für die Versicherung hängt vom tatsächlichen Wert der Sachen.
Was tun im Schadenfall
Wenn beim Umzug Schäden entstehen, müssen Sie sie entsprechend dokumentieren. Sie können vor dem Umzug besonders gefährdete Sachen fotografieren. So könnten Sie als Beweis das Foto vorzeigen, falls etwas beschädigt wird. Beachten Sie: Wollen Sie Schaden reklamieren, müssen Sie die gesetzlichen Fristen einhalten.
Bei Ablieferung seien Sie vorsichtig und überzeugen Sie sich, ob das Umzugsgut in Ordnung ist. Bemerken Sie äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste, sollten Sie sie auf einem Schadensprotokoll beschreiben. Spätestens am Tag nach der Ablieferung sollten Sie der Umzugsfirma das Protokoll anzeigen.
Bei Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind oder Verluste, müssen Sie dem Möbelspediteur das Protokoll innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzeigen. Beachten Sie: Telefonische oder mündliche Schadensmeldungen genügen nicht. Alles muss schriftlich dokumentiert werden. Wichtig ist, dass Sie die Belege für Einrichtungsmöbel aufbewahren. Falls etwas beschädigt wird, dienen die Belege als Beweis für den Zeitwert des Gegenstandes und vermeiden allerlei Streitigkeiten.
Haben Sie Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen, müssen sie das innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anmelden.
Umzug mit Hilfe von Freunden
Sie müssen wissen, dass private Helfer nur beschränkt für von ihnen verursachte Schäden haften. Wenn sie bei Gefälligkeitsdiensten aus Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, haften sie nicht. Das hat das Amtsgericht in einem viel beachteten Urteil festgestellt. Die Ursache dafür ist, dass den Helfern nicht bezahlt wird. Die Helfer werden ja mit Essen und Trinken verpflegt, was aber nicht zur Entlohnung gehört.
Verzichten Sie auf die Hilfe von Freunden

Heutzutage haben alle Menschen viel zu tun. Sie arbeiten 8 Stunden pro Tag und sind noch etwa 2 Stunden unterwegs. Also Langeweile hat ja fast niemand. Fast alle Menschen fühlen sich von Arbeit, Kindern, Hausarbeiten, Wochenendhäusern, Autos, und vielen anderen Verantwortungen überfordert. Sie müssen auch für sich was Machen – Sport treiben, Spazierengehen, Bücher lesen oder einfach zu Hause bleiben und die ruhigen Momente genießen.
Überlegen Sie die Situation gut, bevor Sie Freunde um Mithilfe bitten. Besser beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, das versichert ist. So werden Sie sicher sein, das jemand für eventuelle Schäden haftet.
Kostenerstattung beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen
Wenn Sie Ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen leisten, sichern Sie bestimmt ihren Umzugsgut. Sie können aber noch unter bestimmten Voraussetzungen anfallende Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen.