Der Mietvertrag. Was muss einen Vorvertrag enthalten? Worauf ist beim Mietvertragsabschluss zu achten?

Reading Time: 4 minutes

Die Bewerbung um eine Wohnung ähnelt der Bewerbung um einen Arbeitsplatz

Mietvertrag

Sie möchten Umziehen und sind auf der Suche nach neuer Wohnung. Sie verabreden sich mit Vermieter oder Makler zu einer Besichtigung der Immobilie. Sie haben vielleicht schon eine Wohnungsbesichtigung gemacht, die vergleichbar mit einem Vorstellungsgespräch ist. Der Vermieter stellt eine nach den anderen Fragen. Er möchte sicher sein, das seine Wohnung in guten Händen kommt.  Die Bewerbung um eine neue Wohnung ähnelt sehr der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz. Schreiben Sie einen Notizzettel, den Sie zum Termin mitbringen, damit Sie beim ersten Treffen mit dem Vermieter etwas nicht vergessen. Haben Sie ein paar Eckdaten zur Wohnung im Kopf. Hier einige Tipps:

  • Ziehen Sie keine zerrissene Jeans an. Potenzielle Mieter sollen gepflegt aussehen.
  •  Bringen Sie eine kleine Kurzvorstellung mit Ihrem Bild. So kann sich der Vermieter später schnell an Sie erinnern.
  • Bringen Sie Gehaltsnachweise, eine Kopie des Personalausweises, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Schufa-Auskunft,  dann haben Sie einen kleinen Vorsprung
  •  Zeigen Sie Interesse. Zeigen Sie ehrliches Interesse an der Wohnung, indem Sie Fragen stellen. Erkundigen Sie sich nach den Nachbarn. Das bedeutet, dass Sie ein umgänglicher Mieter werden. Wenn Ihnen die Wohnung gefällt, zeigen Sie es offen. Kommentieren Sie die Wohnung im Detail. Je mehr positive Eindrücke Sie dem Vermieter verschaffen, desto größere Chance haben Sie die Wohnung zu bekommen.  Wenn Sie nur mit ja und nein auf die gestellten Fragen beantworten, schnell die Wohnung umschauen und grußlos wieder gehen, werden Sie kaum Ihr Ziel erreichen.
  • Geben Sie sich offen, klar und ehrlich

Sagen Sie nicht alles dem Vermieter

Manchmal gehen Makler und Vermieter zu weit. Sie stellen Fragen, die tief in die Privatsphäre des Mieters eingreifen.  Bedenklich sind in Fragebögen zur Selbstauskunft Fragen wie diese:

Miete+Vermieter

–          Sind Sie verheiratet?

–          Haben Sie Kredite?

–          Parteizugehörigkeit?

–          Ihre Religion?

–          Sind Sie schwanger?

–          Liegen irgendwelche Vorstrafen vor?

–          Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit?

–          Mitgliedschaft im Mietverein?

–          Ist Ihr  Partner Ausländer?

–          Welche Musik hören Sie?

–          Rauchen Sie?

–          Wie Sie sich die ideale Einrichtung vorstellen?

Das geht den Vermieter gar nichts an. Die Beantwortung dieser Fragen ist allerdings freiwillig. Wer aber nicht antworten, hat kaum eine Chance, die Wohnung zu bekommen.  Deshalb ist sinnvoll, dass Sie auf alle gestellten Fragen antworten, aber nicht immer richtig. Fragen nach Einkommen und Arbeitsplatz müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Wenn die verlangte Miete z.B. 75 % des Nettoeinkommens beträgt, müssen Sie den Vermieter darüber auf jeden Fall informieren. Falsche Angaben zum Monatsverdienst können schlechte Folgen haben. In diesem Fall darf der Vermieter das Mietverhältnis beendet.

Es gibt auch für den Vermieter eine Auskunftpflicht. Er muss auf die folgenden Sachen den zukünftigen Mieter informieren:

–          Wie hoch sind die Heiz- und Betriebskosten?

–          Mieterhöhungen?

–          Die Wohnfläche einer Immobilie kann auf verschiedene Arten berechnet werden. Wie ist die Wohnfläche berechnet? (Über das Thema Wohnflächenberechnungen lesen Sie hier)

–          Wird Verkauf der zu vermietenden Wohnung geplant?

–          Fragen Sie nach dem Auszug des Vormieters.

Mündliche Vereinbarungen sind nicht immer eindeutig

Mietvertrag+Unterschrift

Bevor Sie ein Mietvertrag unterschreiben, können Sie mündliche Vereinbarung treffen. Obwohl die Vereinbarung mündlich ist, hat sie bereits bindenden Charakter. Es ist sinnvoll, dass sie schriftlich einen Vorvertrag schließen, damit alles nachgewiesen werden kann und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden werden.

Was muss einen Vorvertrag enthalten:

  • Wie hoch ist die Miete?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten?
  • Wie hoch sind die Heiz- und Betriebskosten?
  • Dauer des Mietverhältnisses?
  • Wann beginnt das Mietverhältnis?
  • Werden Schönheitsreparaturen gemacht?
  • Termin für Schlüsselübergabe?

Überlegen Sie vor Ihrer Mietvertragsunterschrift, welche Art Mietvertrag für Sie geeignet ist. In Deutschland unterscheidet man vier Arten:

– Unbefristete Mietverträge

– Befristete Mietverträge oder Zeitmietverträge

– Staffelmietverträge

– Indexmietverträge

Unbefristete Mietverträge – Ein unbefristeter Mietvertrag dauert so lange, bis er von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Dieser Vertrag ist für den Mieter viel leichter, als für den Vermieter.

Befristete Mietverträge – Bei Abschluss des befristeten Mietvertrages wird festgelegt, über welche zeitliche Dauer das Mietverhältnis bestehen soll. Der Mietvertrag ist Zeitig befristet. Deshalb heißt er auch Zeitmietvertrag.

Staffelmietverträge – Bei Staffelmietvertrag ist schon im Vorhinein festgelegt, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Wer einen Staffelmietvertrag abschliesst, ist vor unliebsamen Überraschungen sicher.

Indexmietverträge – Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, steigt auch die Miete – wenn Sie  einen Indexmietvertrag abgeschlossen haben. Diese Art von Mietvertrag richtet sich jedoch nicht nach dem individuellen Verbrauch der Mieter, sondern nach einem Index, der den durchschnittlichen Verbrauch ermittelt.

Worauf sollten Sie beim Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages achten:

Mietvertragsabschluss

Beim Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Der Mieter und der Vermieter müssen genau bezeichnet werden
  •  Im Vertrag müssen den vollständigen Name und die ganze Anschrift des Vermieters stehen.
  • Art des Mietvertrages (unbefristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag, Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag)
  • Die vereinbarte Miete sollte genau festgelegt sein. Die vereinbarten Mieterhöhungen sollten auch festgelegt werden. Seien Sie nicht einverstanden mit Mieterhöhungen in Prozent-Zahlen.
  • Der Beginn des Mietverhältnisses sollte genau fixiert sein
  • Die monatliche Nebenkosten-Pauschale sollte nicht zu niedrig sein. Bei der Jahresabrechnung wird dann die  Nachzahlung zu hoch.
  • Achten Sie auf Einrichtungen und Leistungen, die Sie nicht beanspruchen: Fahrstuhl im Erdgeschoss, Vertrag über Fernseh- oder Intenetempfang über Antenne oder Kabel)
  •  Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen und wird sich nach dem Mietzins ohne alle Neben- und Betriebskosten berechnet.
  • Mieten Sie Ihre Wohnung über einen Makler, darf er Ihnen maximal die doppelte Monatsmiete als Maklergebühr verlangen.
  • Wenn Sie das Wohnungsübergabe-Protokoll ausfüllen, machen Sie es gemeinsam mit dem Vermieter. Es ist empfehlenswert, dass eine weitere Person als Zeuge dieses Protokoll unterschreibt. Die beiden Vertragsparteien sollten eine Kopie des Protokolls behalten.
  • Überprüfen Sie genau die angegebene Wohnfläche. Manchmal entspricht die von Vermieter angegebene Wohnfläche nicht der Wirklichkeit. Ist die Wohnfläche 10 % kleiner als angegeben, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern.

Es ist sinnvoll, dass Sie sich vom Mieterbund beraten lassen, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen. Lesen Sie den ganzen Mietvertrag vorsichtig und achten Sie auf die wichtigen Klauseln. Überlegen Sie genau welche Klauseln negative Folgen nach sich ziehen können. So ersparen Sie sich viele negative Momente in einem späteren Zeitpunkt.