Mieter können Kosten senken. Worauf Mieter beim Umzug achten müssen.

In jedem Mietvertrag steht es wie groß Ihre Wohnung ist. Die angegebene Vermessung stimmt aber nicht immer. In den meisten Fällen ist die gesamte Fläche etwas kleiner als im Mietvertrag.
Ein Beispiel: Sie zahlen 10 Euro pro qm. Im Vertrag steht es, dass die Wohnfläche 100 qm ist. Sie ist aber real 91 qm. Monatlich müssen Sie 9×10=90 Euro zu viel zahlen. Im Jahr zahlen Sie 12×90=1080 Euro mehr. In 10 Jahren ist die überbezahlte Summe schon10800 Euro. Das ist eine beträchtliche Summe. Mit diesem Geld könnten Sie sich etwas kaufen oder für etwas Sinnvolles verwenden.
Wer hat Recht beim Streit um falsche Wohnflächenangaben in Mietverträgen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit diesem Thema beschäftigt. Eine „Circa“-Angabe zur Wohnfläche im Mietvertrag toleriert nicht den Vermieter bei der Berechnung von Mietrückzahlung.
Alle Mieter müssen wissen, dass wenn die Wohnung 10% kleiner als es im Vertrag steht, können sie Mietminderung verlangen.
Z.B. Im Mietvertrag steht es, dass die Wohnfläche circa 100 qm ist. Die reale Wohnfläche ist aber 83 qm. Das heißt, dass die Wohnfläche um mehr als 10 % von der in den Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist. Der Mieter muss also von seinem Vermieter überzahlte Miete zurückbekommen.
Wie kann man die Wohnung richtig vermessen. Vor dem Umzug die neue Wohnung richtig vermessen.

Entscheidend bei der Berechnung ist vor allem die Raumhöhe.
Es wird gemessen, wie groß die Abstände zwischen den nackten Wänden sind. Ignorieren Sie Heizkörper und Fußbodenleisten. Das gilt nicht für Schornsteine oder Stützen, die sich im Raum befinden und mehr als 0, 10 qm Grundfläche haben.
Die Flächen von Tür- und Fensterrahmen, Einbaumöbeln sowie Öfen und Badewannen müssen Sie einrechnen.
Dachschrägen: Wenn die Fläche höher als ein Meter, aber niedriger als zwei Meter ist, darf nur zur Hälfte in die Wohnfläche eingerechnet werden. Die Fläche, die unter einem Meter hoch ist, zählt nicht. Ab zwei Metern Raumhöhe muss man die Fläche normal rechnen.
Erker und Wandschränke: Sie müssen Erker und Wandschränke, die mindestens einen halben Quadratmeter Grundfläche haben, zur Wohnfläche rechnen.
Fenster- und Wandnischen: Wenn Ihre Fenster- und Wandnischen 13 cm tief sind, müssen Sie sie einrechnen.
Balkon, Dachgarten, Loggia, Wintergarten, Schwimmbad: Diese Flächen werden nicht voll gerechnet. Maximal die Hälfte der Grundfläche können Sie in die Wohnfläche berechnen. Die Prozentzahl ist von dem Wohnwert abhängig. Der Wohnwert sinkt, wenn man vom Balkon Blick auf eine Hauptstraße hat.
Terrasse, Dachboden, Garage, Keller, Trockenraum, die nicht in der Wohnung liegen: Die Fläche aller dieser Räume zählen nicht zur Gesamtwohnfläche.
Flächen unterhalb von Treppen in der Wohnung: Ist die Treppenhöhe unter einem Meter wird die Fläche darunter nicht zur Wohnfläche gezählt. Die Fläche mit Treppenhöhe zwischen ein und zwei Metern wird 50% berechnet. Die Fläche mit Treppenhöhe über 2 Meter wird zu 100 % berechnet.
Umzug in eigenen 4 Wänden oder in Mietwohnung. Die Berechnungsmethoden der Wohnfläche

Die Berechnung der Wohnfläche wird nach der Norm DIN 277 und nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gemacht. Die DIN-Norm 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die DIN-Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden. Diese Norm ist vor allem bei Architekten, Bauherren oder Maklern beliebt.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dort „sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden“
Die Berechnung nach der DIN-Norm 277 geht im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung von der tatsächlichen Grundfläche einer Immobilie aus. Zuerst wird das Gebäude von außen gemessen. Anschließend werden alle Wände, Stützen und Pfeiler davon abgezogen. Diese Grundfläche wird noch einmal in Nutz-, Funktions- und Verkehrsfläche unterteilt. Die Wohnfläche errechnet sich aus der Quadratmetersumme von Nutz- und Verkehrsflächen.
Schrägen, Balkone und angeschlossene Kellerräume werden eingerechnet. Für den Immobilienbesitzer, der vermieten möchte, birgt diese Berechnung Vorteile. Sein Flächenergebnis ist am Ende größer.
Die Unterschiede zwischen beiden Berechnungsmethoden sind manchmal groß.
Die Mietreduzierung kann sogar 3 Jahre rückwirkend gewährt werden
Haben Sie Vermutungen, dass Ihre Miete zu hoch ist? Sie haben z.B. eine Wohnung gemietet. Balkon, Treppen und Dachschrägen sind Teil der Wohnung. Oft ist es passiert, dass Wohnungen mit solchen Merkmalen nicht richtig gemessen werden. So stehen im Mietvertrag falsche Angaben der Quadratmeterzahl. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat, jedes Jahr zuviel Miete zahlen. Lassen Sie sich zunächst von einem Gutachter beraten. Bei begründeten Fällen lassen Sie die Wohnung von einem Gutachter neu und genau vermessen. Am Ende der Vermessung bekommen Sie eine korrekte Berechnung der Wohnfläche.
Wenn sich die berechnete Wohnfläche erheblich von den Angaben im Mietvertrag unterscheidet, sollten Sie vorläufig einen Mieterbund oder Mieterschutzverein finden. Sprechen Sie mit dem Vermieter darüber und bitten Sie ihn um Stellungnahme oder Korrektur der falschen Angaben.
Ist die Fläche um 10% weniger können Sie Mietreduzierung anfordern, die ggf. sogar 3 Jahre rückwirkend gewährt werden muss.
Wie viel kostet eine Vermessung. Vor dem Umzug eine Wohnungsvermessung organisieren
Die Kosten für das Aufmaß hängen von der Größe der Wohnfläche, der Anzahl der Räume, den Besonderheiten (Erker und Wandschränke, Fenster- und Wandnischen) und der Transport zum Objekt. Die Kosten werden pro Quadratmeter, pro Stunde oder pro Wohnung berechnet.
- etwa 1, 50 EUR pro Quadratmeter
- etwa 190 EUR pro Wohnung
- etwa 45 EUR pro Stunde
Mit moderner Lasermesstechnik dauert ein Aufmaß der Wohnfläche je nach Größe und Grundriss der Wohnung etwa 1. bis 2 Stunden.
Wie Sie schon gesehen haben, Quadratmeter ist nicht gleich Quadratmeter. Wer eine Immobilie kauft oder eine Wohnung mietet sollte die Flächenangaben genau prüfen. Sind die Unterschiede größer als 10%, können Sie Mietreduzierung anfordern.