Umzugswagen mieten. Wichtige Tipps rund um das Thema.

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Sie möchten Ihren Umzug selbst organisieren und dadurch viel Geld sparen. Das ist ja möglich mit der Hilfe von Freunden, die für den bevorstehenden Umzug bereit sind mitzumachen. Für diesen Zweck sollten Sie sie genug früh informieren.

Wenn Sie genug Helfer gefunden haben und die ersten Schritte für die Erfüllung Ihres Zwecks gemacht sind, sollten Sie noch etwas bedenken. Sie sollten einen Umzugswagen mieten und das bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich: Wie reserviere ich ein Mietfahrzeug?
Wie groß sollte den Wagen sein? Wie kann ich abschätzen, ob der Umzugswagen für meine Habseligkeiten eignet?
UmzugBewertungen.de möchte Ihnen auf diese und noch weitere Fragen eine klare Antwort geben.

Was sollte man bei der Wahl eines Umzugswagen berücksichtigen?

Wie groß sollte den Umzugswagen sien

Für Ihren Umzug können Sie entweder LKW oder Kleintransporter mieten. Sie verfügen über ein zulässiges Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen. Also Sie können zwischen 0,5 und 1,5 Tonnen Habseligkeiten befördern. Das ist genug für einen mittelgroßen Haushalt und wenn Sie nicht weit weg umziehen, da man nicht nur einmal die Strecke zurücklegen sollte. Wenn Sie aber weit weg umziehen, benötigen Sie ein anderes Model, da Sie nur einmal fahren müssen.

Wie kann man aber die genaue Größe des Möbelwagens berechnen? Das können Sie ganz einfach Online machen. Die meisten Vermietungsfirmen verfügen über Umzugsrechner auf ihrer Webseite, die ganz einfach funktionieren: Sie können auf die jeweilige Möbelstücke klicken und die Anzahl angeben. Im Anschluss erfahren Sie die Größe des Wagens, die nach der Kubikmeterzahl des Umzugsgutes berechnet ist.

Anhänger-mieten

Tipps: Beachten Sie welches Fahrzeug Sie überhaupt führen dürfen. Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, dürfen Sie nur ein Fahrzeug bis zu maximal 3,5 t fahren.  Ist das Fahrzeug schwerer, dann brauchen Sie ein Führerschein der Kategorie C1 beziehungsweise C. Wer die alte Führerscheinklasse 3 besitzt, darf ein Fahrzeug bis zu maximal 7,5 t fahren.

Sie haben noch eine Möglichkeit. Sie können einen Anhänger für den PKW mieten. Ein Anhänger hat ungefähr folgende Größe: Ladehöhe – 1,80 m, Breite – 2 m, Länge – 5, 60 m. Ein Anhänger können Sie für 5 Stunden/25 €, für einen Tag/35 €, für das Wochenende/79 € oder für eine ganze Woche/199 € anmieten.

Sicherheitsmerkmale

Es ist ganz wichtig, dass ein Umzugswagen über angemessene Sicherheitsmerkmale verfügt. Vernachlessigen Sie das nicht und überprüfen Sie, ob alles in Ordnung ist. Bremsen, Lichtanlage, Bremsleuchten, Frontbeleuchtung müssen auf sichtbare Schäden untersucht werden.

Oft gestellten Fragen

umzugswagen

Wie viele Tage im Voraus muss man ein Mietfahrzeug buchen?

Auf Grund beschränkter Verfügbarkeit ist es empfehlenswert, die Reservation möglichst früh gemacht zu werden.

Kann man ein ganz bestimmtes Fahrzeug buchen?

Normalerweise bucht man immer eine Fahrzeugkategorie, die der entsprechenden Ausstattungsmerkmale entspricht.

Wenn man einen speziellen Fahrzeugwunsch hat, berücksichtigt der Vermieter das nach Möglichkeit.

Welche Dokumente muss man vorlegen, wenn man den Mietwagen abholt?

Führerschein und einen gültigen Personalausweis und ein Zahlungsmittel müssen dabei sein. Akzeptiert werden alle gängigen, international anerkannten Kreditkarten.

Kann man den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben und kostet das mehr?

Das ist normalerweise möglich. Dafür entstehen meistens Zusatzkosten. Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kundenservice, der Ihnen mehr Information darüber gibt.

Darf eine andere Person außer mir den Mietwagen fahren?

Beachten Sie: Wenn eine andere Person den Mietwagen fährt, muss diese im Mietvertrag eingetragen sein. Auf diese Weise ist auch diese Person versichert. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Anmietung vor Ort sein. Sie müssen auch Führerschein und Personalausweis vorlegen. Ein Zusatzfahrer ist meistens kostenpflichtig.

Versicherungsbedingungen klären

Sie sollten noch im Vorfeld die Versicherungsbedingungen klären. Informieren Sie sich welche Schäden versichert sind und wie hoch. Eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld beugt unangenehmen Diskussionen im Schadensfall vor. In einer Haftungserklärung kann es schwarz auf weiß stehen, dass die leihende Person für alle Kosten aufkommt, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.