Neues Zuhause, neuer Strom. Anbieterwechsel beim Umzug.

Reading Time: 3 minutes
mawazeFL

Umzug in eine neue Stadt. Neuer Start im Leben, neue Wohnung, neue Arbeit.

Die alte Wohnung ist gekündigt und Sie denken schon nur an Ihr neues Zuhause. In diesem Beitrag informieren wir Sie, was  beim Umzug mit dem Stromanbieter passiert.

Beim Umzug bleiben Sie nicht ohne Strom, das ist ja klar. Sie müssen aber vielleicht dafür mehr zahlen. Wenn der bisherige Mieter den Strom abgemeldet hat, fließt er auch weiterhin. Der örtliche Grundversorger wird Ihre neue Wohnung mit Strom versorgen. Wenn Sie keinen neuen Stromanbieter angemeldet haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Versorger zu Stande. Zu Hause werden Sie Storm haben aber zum Grundversorgungstarif, der nicht zu den günstigsten gehört. Den können Sie nur in vierwöchiger First zum Monatsende kündigen.

Zum Thema Strom gibt es oft ungeklärte Fragen. Sie sind nicht immer so naheliegend. Wir versuchen Ihnen alle wichtigsten Fragen im Einzelnen zu erklären.

1. Soll man den Stromvertrag mitnehmen?

Thomas Schlosser

Haben Sie einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen? Dann lesen Sie besser, was in den AGB des Anbieters steht. Dort gibt es auf jeden Fall eine Umzugsklausel. Im Falle eines Umzugs sind meistens zwei Möglichkeiten:

  •  Der Stromanbieter gewährt ein Sonderküdigungsrecht.
  •  Der Stromanbieter definiert den Umzug als vertragslösende Bedingung.

Sie können also den Vertrag beenden. Beim Umzug sollen Sie die Kündigung selbst durchführen. Beachten Sie: Es gibt Unterschied, ob sie innerhalb eines Ortes umziehen, oder außerhalb. Einige Stromanbieter geben Acht darauf. Wenn Sie außerhalb des Netzgebietes umziehen, können Sie den Vertrag kündigen.Wenn Sie innerhalb des Netzgebietes umziehen, werden Sie meistens weiterbeliefert.

2. Was muss man machen, wenn man den alten Vertrag nicht kündigen möchte?   

Sie müssen Ihren Energieversorger darüber informieren und zwar mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug. Melden Sie  einfach Ihre neue Anschrift und wann Sie dorthin umziehen. So werden Sie weiterbeliefert. Das ist natürlich nur möglich im Fall, dass Sie innerhalb des Netzgebietes umziehen. Informieren Sie sich darüber im Voraus.

3. Kann man während des Umzugs den Anbieter wechseln?

Martin Fisch

Das ist ja möglich. Sie müssen aber Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihrem Stromanbieter erfüllt haben.

Sie müssen wissen: Es dauert  bis zu sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zu dem Moment, in dem Sie Strom von diesem Anbieter zu Hause haben. Wenn sie gleich nach dem Umzug mit Strom von dem neuen Anbieter beliefert werden möchten, sollten Sie rechtzeitig den Wechsel organisieren. Überprüfen Sie, ob der alternative Anbieter an Ihrem neuen Ort Strom liefern kann.

Wenn Sie aber das noch vor dem Umzug geplant haben, werden Sie den teueren Standardtarif des Regionalversorgers vermeiden.

4. Wie kann man einen günstigen Anbieter finden?

Im Internet können Sie Stromrechner finden. Sie müsssen aber den jährlichen Verbrauch  und die Postleitzahl kennen. Wie können Sie sich an den Verbrauch orientieren? Auf Ihrer letzten Stromabrechnung steht Ihr Jahresverbrauch. Sie müssen aber genau den Verbrauch in der neuen Wohnung berechnen, weil Änderungen in dem neuen Haushalt möglich sind. Neue energieeffizientere Geräte wie Waschmaschine können den Stromverbrauch verringern. Der Verbrauch kann aber steigern, wenn die Zahl der Bewohner steigt, oder viele neue Elektrogeräte gekauft werden.

Der neue Stromanbieter braucht das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand.

Noch einmal die wichtigsten Tipps zum Stromanbieterwechsel:

  • Laufzeit. Beim Neuabschluss auf die Laufzeit des Vertrages achten. Die günstigsten Stromanbieter-Tarife erfordern eine Mindestvertragslaufzeit von nur einem Jahr.
  • Kündigung. Grundversorgungstarife können Sie in einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Beachten Sie, dass der neue Versorger sechs bis acht Wochen für die Umstellung benötigt.
  • Verlängerung. Beachten Sie: Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, wird der Vertrag automatisch verlängert. Die Verlängerung kann von nur vier Wochen bis zu einem ganzen Jahr lang sein. Je kürzer, desto besser.

5. Zählerstand mitteilen und Schlussrechnung prüfen.

Am Auszugstag müssen Sie den Zählerstand notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Die Schlussrechnung wird dadurch berechnet.

Wie können Sie den Verbrauch kontrollieren? Notieren Sie alle Zählerstände. Später können Sie den alten vom neuen Zählerstand abziehen und das zeigt Ihnen den Verbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums.

Sind die Werte nicht mit dem vom Anbieter aufgeführten Verbrauch gleich, kann es sein, dass der Stromanbieter die Zähler falsch abgelesen hat. Falsche Übermittlung oder Eintragung kann auch Ursache für die Unstimmigkeit sein.