Umzug in Mietwohnung – Infos für Tierhalter und Raucher.

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Darf man in der Mietwohnung Haustiere halten? Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen, bevor in eine Mietwohnung umziehen.

Ob und welche Haustiere in der Wohnung gehalten werden dürfen ist eine Verhandlungssache und ist in der Regel im Mietvertrag festgeschrieben. Exotische Tiere sind auch in der Liste der erlaubten Tiere. Die Regel gilt aber nicht automatisch für gefährliche Tiere wie Kampfhunde oder Giftschlangen.

Haustiere wie Vögel, Fische, Meerschweinchen und Hamster darf man auch ohne Absprache  mit dem Vermieter haben. Seit 2013 ist auch das Verbot von Hunde- und Katzenhaltung nicht mehr in Kraft. Hier erfahren Sie mehr über den Umzug mit Katzen: Umzug mit Katze(n). Wie die Harmonie schneller in Ihr neues Zuhause einkehrt.

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Trotzdem behält sich der Vermieter vor, die entsprechende Erlaubnis zu erteilen.

Steht im Mietvertrag gar nichts über Tierhaltung, darf man immer Kleintiere haben. Katzen und kleine Hunde gehören in der Regel auch dazu.

Am bessten wäre es aber, wenn der Vermieter darüber informiert ist, denn es kann sich in einem späteren Moment erweisen, dass man die Tiere abschaffen oder umziehen muss.

Sind Sie Besitzer von einem Hund, müssen Sie wissen, dass gelegentliche Bellen und Jaulen Ihres Hundes nicht strafbar sind und Ihre Nachbarn können nicht einwenden.

Ist aber der Hund zu laut und macht Geräusche ununterbrochen, dann ist es für die Nachbar unerträglich. Das gilt nicht nur für Hunde, sondern auch z.B. für Vögel, die nächtens zu laut sind.

In Nürnberg haben die Richter feste Laut-Zeiten auf der Terasse festgelegt – zwischen 9.00 und 12.00 Uhr sowie ein Nachmittagsstündchen zwischen 16.00 und 17.00 Uhr. dürfen gefiederte Genossen Lärm machen.

Laut Gesetz darf ein Vermieter wegen unberechtigen Haltung eines Tieres die Mietwohnung nicht

kündigen. Ist aber der Haustier zu laut und stört die anderen Nachbar, kann das zu einem fristlosen Kündigung führen.

In dem Beitrag Tipps für einen mühelosen Umzug mit Haustieren können Sie mehr über den Umzug von Ihren vorhandenen Haustieren erfahren.

Welche Tiere werden als Kleintiere qualifiziert

Man unterscheidet zwei Gruppen Haustiere: Kleintiere und andere Tiere.

Kleintiere kann man in Käfigen, Terrarien oder Aquarien halten: Vögel, Fische, Hamster, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.

Kleintiere belästigen nicht andere Hausbewohner und verursachen ebenfalls keine Beschädigungen der Mietwohnung. Zu dieser Gruppe gehören deshalb nicht größere Vögel wie einige Papageienarten, weil sie oft goßen Lärm machen können.

Giftige Schlangen zählen auch nicht zu dieser Gruppe, da sie für die Hausbewohner gefährlich sein können.

Mehr über den Umzug von Fischen erfahren Sie in dem Beitrag Was sollte man vor und nach dem Umzug mit Aquarium erledigen

 

Wilde oder gefährliche Tiere

Zu dieser Gruppe gehören Tiere wie Vogelspinnen, Kampfhunde, Wildtiere (Fuchs, Wolf, Reh). Der Halter von solchen exotischen Haustieren muss natürlich der Mieter um Erlaubnis bitten und das reicht nicht. Sie benötigen zusätzlich eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.

Klausel für Haustierhaltung  im Mietvertrag

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Haustiere wie Vögel, Fische, Meerschweinchen und Hamster darf man auch ohne Absprache mit dem Vermieter haben. Seit 2013 ist auch das Verbot von Hunde- und Katzenhaltung nicht mehr in Kraft.

Haustiere sind erlaubt: Steht diese Kausel im Vertrag, können Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie Haustier haben möchte. Hier ist aber gemeint die “üblichen” Haustiere – Kleintiere, aber auch größere ungefährliche Tiere wie  Hunde, Katzen, Hamster.

Hund und Katze sind erlaubt, aber nur mit  Zustimmung des Vermieters: In diesem Fall muss man die Zustimmung des Vermieters haben, bevor ein Haustier in die Wohnung erscheint. Der Vermieter hat das Recht abzusagen, wenn er im konkreten Fall solche Entscheidung trifft. Er muss aber auf jeden Fall seine Entscheidung begründen.

Haustiere sind verboten: Ein solches Verbot ist unangemessen und daher auch ungültig.

Raucher in der Mietwohnung

Für das Rauchen in einer Mietwohnung gibt es in der Regel kein Verbot. Im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen kann dagegen Rauchverbote eingeführt werden.

In einer Familie rauchen normalerweise nicht alle Familienmitglieder. Wenn der Vater z.B. von dieser  schädlichen Gewohnheit nicht loslassen kann, versucht er mindestens den Rauchgeruch in den eigenen vier Wänden zu vermeiden. Die Terrasse ist die einzige Möglichkeit, wo er eine Zigarette rauchen kann, ohne seinen Lieben zu schaden.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Nachbar sich durch das Rauchen auf dem Balkon belästigt fühlen. Der Grund dafür ist meistens der Rauch, der auch in der Wohnung des Nachbarn zu fühlen ist. Dann müssen Kompromisse gefunden werden.

Laut  Gesetz muss das Rauchen auch im Mietvertrag festgeschrieben werden und es müssen auch Plätze dafür bestimmt werden.

Bei Abschluss des Mietvertrag

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Für das Rauchen in einer Mietwohnung gibt es in der Regel kein Verbot. Im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen kann dagegen Rauchverbote eingeführt werden.

Beim Gespräch mit Wohnungsinteressenten ist oft die Frage gestellt: Sind Sie Raucher? Verschweigen Sie nicht die Wahrheit. Ist aber Ihnen diese Frage nicht gestellt, sollten Sie natürlich nicht darüber sprechen.

Mieter und Vermieter haben oft individuelle Vereinbarung und dabei wurde geklärt ob in der Wohnung oder den Gemeinschaftsräumen gar nicht oder nur gelegentlich geraucht werden darf. Wenn man sich nicht an die Vereinbarung hält, kann das zu Kündigung führen.

Beim Auszug

Extremraucher müssen in Extremfällen die nikotinverdreckte Mietwohnung renovieren. Kann man Qualm-Spuren an Decken, Wänden und Böden nicht mehr durch Anstreichen und Tapezieren  beseitigen, muss man dann die Wohnung umfassend renovieren. Sind die Schönheitsreparaturen nicht ausreichend, soll man sich mehr Mühe  geben, um die Wohnung in gutem Zustand zu hinterlassen.