Was Sie nicht vergessen dürfen
Ziehen Sie in eine neue Stadt, oder innerhalb eines Ortes, müssen Sie auf jeden Fall zum Einwohnermeldeamt gehen. Man muss sich spätestens nach 14 Tagen auf dem Amt melden. Ihre Anschrift muss auch im Ausweis geändert werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, kann Ihnen ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Zieht man innerhalb eines Ortes um, handelt es sich um eine Ummeldung. Zieht man außerhalb eines Ortes um, handelt es sich um eine Anmeldung.
Es ist erforderlich, dass man persönlich im Einwohnermeldeamt erscheint.
Nur im Bundesland Bayern ist es erlaubt, dass man die Ummeldung oder Anmeldung per Post erledigt.
Wenn Sie zum Einwohnermeldeamt gehen, sollten Sie folgende Dokumente mitnehmen:
Was brauche ich zur Ummeldung?

Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe oder Geburtsurkunde, Mietvertrag, o.ä.,
Abmeldeformular vom Meldeamt Ihres alten Wohnortes (falls Sie außerhalb der Stadt umziehen). In einigen Fällen braucht man noch die Adresse des Wohnungsgebers.
Es lohnt sich, dass Sie sich die Website des jeweiligen Einwohnermeldeamts anschauen. Dort kann man oft das Ummeldeformular als PDF-Dokument downloaden. Sie können das Formular bequem zu Hause ausfüllen.
Wenn Sie eine Familie haben, dann braucht nur die Mutter oder Vater zum Einwohnermeldeamt zu gehen.
Die Ummeldung verursacht keine Kosten
Sind Sie zu beschäftigt? Haben Sie keine Zeit zum Einwohnermeldeamt zu gehen? Dann können Sie eine Person für die An- oder Ummeldung schriftlich bevollmächtigen. Sie können sich erkundigen, weil einige Umzugsunternehmen diese Dienstleistung auch anbieten. In den meisten Bundesländern verursacht die Ummeldung keine Kosten (es gibt Ausnahmen). Ziehen Sie innerhalb eines Ortes, brauchen Sie nicht beim Einwohnermeldeamt abzumelden, weil das automatisch geschieht.

Für berufliche Umzüge ist es besonders wichtig, dass man einen Nachsendeantrag bei der Post stellt. Auf dieser Weise kann man sicher sein, dass man auch nach dem Umzug noch die Post bekommen kann, die an die alte Anschrift gesendet wird.
Der Nachsendeauftrag ist nicht kostenfrei. Seit 2003 verlangt die Deutsche Post für eine Periode von 6 Monaten eine Gebühr, die für Privatkunden rund 15 EUR und für Geschäftskunden rund 30 EUR beträgt.
Gas/Wasser/Strom
Wenn Sie möchten, dass erfolgte Verbrauch von Gas/Wasser/Strom korrekt abgerechnet werden, ist es nötig alle Zähler am letzten Tag in der alten Wohnung abgelesen werden. Die Zählerstände müssen auch notiert werden.
Sie müssen alle Ergebnisse den Versorgungsbetrieben übermitteln. Beauftragen Sie für die neue Wohnung rechtzeitig neue Gas/Wasser/Strom Anbieter. Sie möchten ja nicht gewisse Zeit ohne warmes Wasser im neuen Zuhause zu bleiben.

Jeder kann selbst Zählerstände ablesen. Erfolgen Sie das kurz vor der Abnahme der alten Wohnung. Bei Schlüsselübergabe in der neuen Wohnung lesen Sie auch die Zählerstände ab. Die Angaben übergeben Sie in schriftlicher Form den Versorgungsbetrieben.
Es ist manchmal auch per Internet möglich, dass Sie ab- und anmelden. Viele Energieanbieter bieten diese Möglichkeit. Sie müssen Ihre Anschriften, Kundennummern und Zählerstände in Online-Formulare eingeben.

Sie müssen auch Wasserzähler und gegeben falls die Zähler der Fernwärme ablesen. Nicht jeder kann aber das erledigen. Die Vermieter selbst oder lokale Versorgungsanbieter sind dafür zuständig. Es hängt davon ab, wer die Abschlags- oder Vorauszahlungen erhält. Im Internet können Sie auch versuchen um- oder abmelden. Viele Versorgungsunternehmen in diesem Bereich stellen auch Online-Formulare zur Verfügung. Das erleichtert viel das Um- oder Abmelde-Prozes.

Wer muss den Heizkostenverteiler ablesen? Das kann entweder der Vermieter oder Sie tun. Der Vermieter erledigt das, wenn die Heizkosten verbrauchabhängig berechnet werden. Wenn der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip funktioniert, kann man eine Zwischenablesung am Anfang oder am Ende der Abrechnungsperiode nicht durchführen.

Sie müssen Entsorgungsunternehmen rechtzeitig kündigen, wenn die Gebühren für Müllentsorgung nicht in den Mietnebenkosten vorhanden sind.
Ansonsten muss man Gebühren für Leistungen, die man nicht mehr nutzt, zahlen. Sie müssen ein neues Unternehmen für das neue Zuhause beauftragen, falls die Müllabfuhr nicht in den Nebenkosten beigerechnet ist.

Haben Sie Kinder, müssen Sie vor dem Umzug mit Kita- und Schulamt sprechen und klären, ob Ihre Kinder in der gleichen Einrichtung bleiben können.
Informieren Sie sich so früh wie möglich über die entsprechenden neuen Möglichkeiten für Ihre Kinder. Sie müssen Ihre Kinder persönlich bei dem zuständigen Amt anmelden. Oft sind keine freie Plätze in den lokalen Betruungseinrichtungen und Sie müssen Ihre Kinder in die entsprechenden Wartelisten eintragen.
Im Internet können Sie auch genug Information über die regionalen Sonderregelungen finden. Fast jede Gemeinde hat heutzutage Internetseite.
Wechseln Sie das Bundesland, ist ein Schulwechsel oft schwierig. Die Lehrpläne unterscheiden sich manchmal beträchtlich.

Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, genügt, dass Sie der Versicherung Ihre neue Anschrift eingeben. Die neuen Daten müssen dann in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief geändert werden. Also sie müssen zum Straßenverkehrsamt gehen und folgende Dokumente müssen Sie dabei haben:
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Personalausweis
- Kfz-Schein
- Kfz-Brief
- Die Bestätigung, dass das Auto versichert ist. (Das ist nötig in dem Fall, dass Sie in eine andere Stadt umziehen)

Sie können sich bei der regionalen Filiale anmelden. Die Bank erledigt alles. Es ist ganz wichtig, dass Sie rechtzeitig alle Dauer- und Abbuchungsaufträge (Miete, Gas, Wasser, Strom) ändern.

Wechseln Sie nicht die Bank, zieht Ihre Kreditkarte automatisch um. Wählen Sie eine neue Bank, müssen Sie einen Brief an das Kreditkartenunternehmen senden

Alle Versicherungen müssen Ihre neue Adresse wissen. Überprüfen Sie, ob die Versicherungssumme Ihrer Haushaltsversicherung reicht. Vielleicht ist Ihre neue Wohnung größer. Es kann sein, dass im Ausland den Versicherungsschutz nicht gültig ist. Erkundigen Sie sich danach, falls Sie ins Ausland ziehen.

Sie wissen ja für Radio- und Fernsehgeräte müssen Sie Rundfunkgebühren bezahlen. Sie können Formulare der Gebühreneinzugszentrale bei Banken und Sparkassen erhalten.

Melden Sie Ihre Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements rechtzeitig um. Dann bekommen Sie ohne Probleme Ihre Presse an dem neuen Wohnungsort. Vier Woche vorher müssen Sie die regionalen Zeitungen abbestellen.

Ziehen Sie in die gleiche Stadt, können Sie Ihre Nummer meist behalten. Für eine neue Stadt werden Sie eine neue Nummer bekommen. Beachten Sie: Neue Anschlüsse können dauern. Besser rufen Sie bei Ihrem Telefonanbieter 4 Wochen vorher, um die Ab- und Umschaltung zu organisieren.

Informieren Sie in schriftlicher Form über Ihre neue Adresse. Falls Sie außerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie vielleicht Ihre Mitgliedschaft kündigen.
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