Schulwechesel bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt. Welche Bedeutung hat der Schulbezirk
Ein Umzug ist eine große Herausforderung. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie genau überlegen, wie Sie den Schulwechsel organisieren.

Besucht das Kind die Grundschule, ist der Wohnort von großer Bedeutung. Diese Regel gilt für die meisten Bundesländer.
Die Schulbezirke werden von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestimmt. Sie werden genau definiert und das Kind muss diese Schule besuchen, die zu dem Schulbezirk gehört. Also die Adresse, an der ein Kind gemeldet ist, muss sich in dem definierten Schulbezirk befinden. Diese Einschränkungen gelten nur für die Grundschulen.
Für weiterführende Schulen gibt es keine Schulbezirksregelungen. Die Kinder können eine Schule, die nicht zu ihrem Wohnbezirk gehört, auswählen. Wenn die Familie innerhalb des Schulbezirks umzieht, müssen Sie als Eltern nichts machen. Ihr Kind besucht weiterhin die alte Schule. Wenn aber der Umzug in einem ganz anderen Stadtteil stattfindet, sind folgende Punkte zu beachten:
Bei einem Umzug außerhalb des Schulbezirks muss Ihr Kind die Schule wechseln. Also das Kind besucht die dem neuen Wohnort zugeordnete Schule. Wenn sich die neue Adresse in einem Schulgrenzbezirk befindet, können Sie zwischen zwei Schulen auswählen.
Beachten Sie: Sie müssen Ihr Kind rechtzeitig in der neuen Schule anmelden. Sie müssen zuerst in der neuen Schule eine Anmeldungszusage erhalten und erst dann melden Sie es in der alten Schule ab.
Was müssen Sie zur An- und Abmeldung in der Schule machen:
Sie brauchen Bescheinigung des Einwohnermeldeamts. Auf der Bescheinigung müssen Sie Ihre neue Adresse eintragen.
Wahl einer nicht zuständigen Schule
Ausnahmsweise kann Ihr Kind eine Schule außerhalb des Schulbezirks besuchen, was aber gewöhnlich schwierig ist. Z.B. Sie möchten, dass Ihr Kind weiterhin seine alte Schule besucht, obwohl nach Ihrem Umzug eine neue Schule zuständig wäre. Je nach Bundesland und Stadtgemeinde ist das zum Teil recht schwierig.

Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Schule, die sich in Ihrem Schulbezirk befindet. Diese Schule fügt Ihre Stellungnahme zu einem Formular hinzu und gibt es an die Wunschschule weiter. Die Wunschschule ergänzt Ihre Stellungnahme und gibt das Formular an das zuständige staatliche Schulamt weiter. Das staatliche Schulamt informiert die Eltern und die beiden Schulen über seine Entscheidung. Sie müssen sich aber gut begründen, warum Ihr Kind die von Ihnen gewünschte Schule besuchen soll. Voraussetzung ist noch, dass die Wunschschule über ausreichende Kapazität verfügt.
Zu den wichtigen Gründen gehören nicht die persönlichen Vorlieben oder Abneigungen. Die Gründe müssen schon wirklich überzeugend scheinen. Nachweise sind auch nötig. Gründe wie das Überqueren einer Straße auf dem Weg zur Bushaltestelle an der Pflichtschule, das von den Eltern als gefährlich beurteilt wird, werden nicht von den Verwaltungsgerichten berücksichtigt.
In manchen Bundesländern wird den Kindern erlaubt, nach dem Umzug ihre bisherige Grundschule zu besuchen, wenn sie sich bereits im zweiten Halbjahr des dritten Schuljahrs befindet. Die Eltern müssen dann der Grundschule einen so genannten „Gestattungsantrag“ vorlegen.
Der Schulwechsel in ein anderes Bundesland ist eine schwierige Sache
Die zersplitterte Bildungslandschaft in Deutschland bereitet Eltern, die mit Ihren Kindern in ein anderes Bundesland umziehen, viele Probleme. Die jeweiligen landesspezifischen Schulsysteme sind oft sehr unterschiedlich und zum Teil nicht kompatibel.
In vielen Bundesländern beginnen die Kinder noch ab Klasse 1, Englisch zu lernen. In anderen aber passiert das ab Klasse 3 oder sogar erst ab Klasse 5.
Das Lernen des Schreibens ist auch überall nicht gleich. In manchen Bundesländern starten die Schüler das Schreiben mit Schreibschrift. In anderen mit Druckbuchstaben.
In einigen Ländern kommen die Kinder mit 5 Jahren in die Schule. In anderen müssen die Kinder 7 Jahre alt sein, um in die Schule zu gehen.
Die Übertrittszeugnisse bzw. Empfehlungen für weiterführende Schulen unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. G8-Abitur, das nach 8 Jahren Gymnasium gemacht wird, ist in einigen Bundesländern eingeführt. Andere Bundesländer haben das Abitur in 9 Jahren eingeführt.
Sprach- und Fächerkombinationen unterscheiden sich oft so viel, dass die Eltern nach dem Umzug kein Gymnasium finden können, das die gleiche Kombination, die Ihr Kind an der alten Schule gelernt hatte, anbietet.
Bei einem Umzug aus einem nördlichen Bundesland in ein südliches Bundesland, fällt es den Kindern oft schwer, sich an das neue Schulsystem zu gewöhnen. Es gibt Kinder, die eine Klasse wiederholen müssen, weil sich die Schulsysteme voneinander unterscheiden.
Schulwechsel – Wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

Der beste Zeitpunkt für einen Schulwechsel ist zum Halbjahrs- oder Schuljahrswechsel. Dann kann das Kind eine Beurteilung oder ein Zeugnis vorweisen, die als einen Anhaltspunkt für die neue Schule dienen können.
Außerdem hat das Kind die Möglichkeit, eine neue Lernphase anzufangen. So fällt es dem Kind leichter, an dem Lernprozess zusammen mit den anderen Schülern teilzunehmen.
Zögern Sie den Schulwechsel nicht unnötig. Für das Kind ist es besser, möglichst früh in die neue Schule zu kommen. So gewöhnt sich das Kind an die neue Umgebung und beginnt rechtzeitig, dem Lernprozess zu folgen.
Sie müssen sich gut überlegen wann der richtige Zeitpunkt für einen Umzug ist. Der richtige Zeitpunkt des Schulwechsels gehört auch dazu. Sie können das beachten, um Ihrem Kind den ersten Schritt in die neue Schule zu erleichtern.
Schulwechsel bedeutet Stress fürs Kind
Ein Umzug und ein Schulwechsel sind für Ihr Kind neue Herausforderungen – neue Wohnung, neue Schule, neue Nachbarschaft. Das Kind muss sich in die neue Umgebung einleben, was Zeit und Verständnis der Eltern verlangt.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über den bevorstehenden Umzug. Stellen sie den Wohnungswechsel als etwas Positives dar.
Erlauben Sie Ihrem Kind, neue Freunde zu sich nach Hause einzuladen. Fühlt sich Ihr Kind an der neuen Schule wohl, knüpft es schnell soziale Kontakte.
Wenn Ihr Kind Ihre Wunschschule nicht besuchen darf, äußern Sie Ihren Ärger vor dem Kind nicht.
Hier können Sie noch einige wichtige Beiträge rund um das Thema Umzug mit Kindern lesen:
Hallo!
Meine Kinder gehen in Lichtenrade auf ein Gymnasium. 8 und 9 Klasse. Wir überlegen nun nach Mahlow zu ziehen. Müssen die Kinder dann weiter in Brandenburg auf ein Gymnasium gehen oder können sie dort auf der Schule bleiben?
Mit freundlichen Grüßen
S. Krause
Reden Sie frühzeitig mit dem Lehrer und anderen zuständigen Personen. Wenn Sie überzeugend argumentieren, zum Beispiel dass die Schule auf Ihrem Weg zur Arbeit liegt, haben Sie gute Chancen.