
Sie sind nicht überzeugt, dass Sie ein Übergabeprotokoll brauchen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Hilfe dieses simplen Übergabeformulars verteidigen können, falls es nötig ist. Es muss aber auf jeden Fall vom Vermieter bestätigen lassen.
Warum es so wichtig ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen? Sie sind nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu machen. Das ist jedoch wichtig, denn im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es das wesentliche Dokument.
Weisen Sie den Vermieter bereits vor dem Umzug darauf hin, dass Sie ein Übergabeprotokoll möchten. In diesem Dokument sollten Sie alle Mängel aufschreiben. Sie können auch selbst eines erstellen und dem Vermieter übergeben. Vergessen Sie nicht von dem Brief eine Kopie zu machen.
Wohnungsübergabeprotokoll sorgfältig anfertigen
Nehmen Sie sich genug Zeit und erstellen Sie das Wohnungsübergabeprotokoll sorgfältig. Mündliche Versprechungen sind nicht zu empfehlen, denn sie wirken sich ohne Zeugen selten verbindlich vor Gericht aus.
Wohnungsübergabeformulare sind übersichtlich und recht einfach auszufüllen. Im Internet kann man schnell solche finden und herunterladen. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter das gleiche Formular verwenden, das von beiden unterschrieben wird. Noch besser wäre es, wenn ein Zeuge die beiden Übergabeprotokolls unterschreibt.
Es kann sein, dass Mieter und Vermieter keine Anforderungen haben, irgendwelche Schäden behoben zu werden. Falls Streitigkeiten in einem späteren Moment entstehen, dient das Dokument aber als wichtiges Beweismittel.
Hat der Vermieter das Protokoll ohne irgendwelche Anforderungen für Aufhebung von Schäden unterschrieben, kann er im Nachhinein vom Ex-Mieter keine Reparaturen mehr verlangen. Er kann Ansprüche auf Mängelbeseitigung einfach nicht stellen, denn schon alles anders dokumentiert ist.
Ein Übergabeprotokoll muss folgende Punkte unbedingt enthalten:
- Name des/der Mieter(s),
- Adresse und Lage der Wohnung,
- vor Einzug oder vor Auszug,
- Datum der Wohnungs-Besichtigung,
- bei der Besichtigung wurden keine Mängel festgestellt,
- bei der Besichtigung wurden folgende Mängel festgestellt.
Bei zehn aufgeführten Räumen kann man folgende Punkte markieren
- In Ordnung ja
- Folgende Mängel festgestellt
- Bemerkungen/Sonstiges
Folgende Räume können aufgelistet werden:
- Diele/Flur,
- Küche,
- Bad/WC,
- Wohnzimmer,
- Balkon,
- Schlafzimmer,
- Kinderzimmer,
- Keller,
- weitere Räume,
- Garage.
Man kann jeweils Zählernummer und Zählerstand vermerken
- Strom
- Gas (soweit vorhanden)
- Wasser (soweit vorhanden).
Unter Bemerkungen kann man weitere Feststellungen über den Zustand der Räumen notieren. Sie können sowohl die Anzahl der übergebenen wie auch die Anzahl der noch fehlenden Wohnungsschlüssel angeben. Unter dem Datum der Wohnungs-Besichtigung sollte man sich unterschreiben.
- der Vermieter,
- der Mieter und
- der Zeuge.
Versteckte Mängel
Wenn Sie erst nach dem Einzug weitere Mängel, die nicht im Protokoll beschrieben sind, entdecken, müssen Sie diese dem Vermieter anzeigen. Dann reagiert der Vermieter normalerweise korrekt. Die Situation ändert sich aber, wenn der Mieter halbes Jahr später darüber informiert, das das Fenster im Wohnzimmer z.B. noch beim Einzug kaputt war.
Das Übergabeprotokoll beim Auszug
Es ist empfehlenswert, dass Sie sich beim Auszug auch genug Zeit nehmen, um ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Es ist nicht selten der Fall, wenn Mieter böse Überraschungen erleben, wenn Sie beim Auszug kein Protokoll unterschreiben. Sie bekommen z.B. eine Aufforderung einige Wochen nach dem Auszug, bestimmte Schäden zu ersetzen. In einer solchen Situation kann man schwer nachweisen, wer Recht hat und wer nicht.
Wichtige Punkte, die Sie vor dem Übergabeprotokoll überprüfen sollten:
Beim Auszug gibt der Mieter die Wohnung sauber gereinigt ab.
Wirken die Fenster und die Wände im Haus frisch gestrichen oder Sie müssen sie neu streuchen.
Überprüfen Sie, ob Sie alle Fenster und Türen vollständig schließen können.
Fußböden und Wände dürfen nicht geschädigt werden.
Sind die Flißen angebohrt? Schreiben Sie die Anzahl der Böhrenlöcher auf und wo genau sind sie zu sehen.
Wenn Sie Sprünge in Keramik (Waschbecken, Badewannen, Duschen oder Toiletten) bemerkt haben, dann beschreiben Sie diese im Protokoll.
Sind alle elektrische Geräte in Ordnug. Überprüfen Sie sie, ob sie funktionieren.
Sind alle Wasserhähne in Ordnug?
Haben Sie den Kellerraum leergeräumt?
Zählerstände festhalten.
Ein kleiner Tipp:
Nehmen Sie zur Übergabe eine zweite Person mit. Sie hilft Ihnen Schäden nicht zu entgehen und dient als Zeuge. Auch ein Fotoapparat ist hilfreich, denn so können Schäden gleich dokumentiert werden.